Mit 68, 69, 70 oder 75 Jahren? „Experten“ fordern Anhebung des Renteneintrittsalters

Absurde Debatte

Reiner Heyse

„Niemand hat die Absicht, das Renteneintrittsalter heraufzusetzen“ – so könnten die Schlagzeilen in diesem Tagen lauten. Politiker, die sonst anders tönten, distanzieren sich von den Empfehlungen der Wissenschaftler, die sie selbst beauftragt haben. Das Angebot der Berater ist groß: Sie fordern Rente erst mit 68, 69, 70 oder gar 75 Jahren. Dass „niemand eine Absicht“ hat, dann aber doch wortbrüchig wird, ist eine aus der jüngeren Geschichte vielfach bekannte Praxis.

Die obige Schlagzeile hätte es auch zur Bundestagswahl 2005 geben können. Kein Parteiprogramm, kein Politiker verlangte die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters. Dann kam die Wahl, es folgten die Koalitionsverhandlungen und im Rekordtempo stand im Regierungsprogramm die Rente mit 67 ab dem Jahr 2035. Es war dann die unsägliche Tat Franz Münteferings, dieses Ziel um fünf Jahre auf 2030 vorzuziehen. Dafür hat sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier bei ihm gerade vor ein paar Tagen bedankt. Und betont, es sei nicht nötig, jetzt über eine Heraufsetzung des Rentenalters zu reden.

Das ist merkwürdig und unglaubwürdig. Als die Rentenkommission im März 2020 empfahl, eine Erhöhung des Renteneintrittsalters erst ab 2025 zu behandeln, war die Empörung groß. Feigheit und ein „Verrat an den Jüngeren“ wurden behauptet. Es waren dann zwei von Altmaier eingesetzte „Experten“-Runden, die diese Scharten auswetzen sollten. Im März legte ein sogenannter Expertenrat die „Gemeinschaftsprognose 2021“ mit dem Ergebnis vor, dass die Corona-Krise plus demografische Entwicklung eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zwingend erforderlich mache. 69 wäre das Mindeste – und es wurden auch schon Modellrechnungen für die Rente ab 75 vorgelegt.

Dann folgte im Mai das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Wirtschaftsministerium: „Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung“. Darin fordern die hochbezahlten Professoren sehr konkret ein Renteneintrittsalter von 68 Jahren ab 2042. Für jedes Jahr durchschnittlicher Lebenszeitverlängerung soll in Zukunft acht Monate länger gearbeitet und vier Monate länger Rente bezogen werden. Hätten die Rentenreformer 1957 den gleichen Lichtblick gehabt, läge das Renteneintrittsalter heute bei 74,5 Jahren.

Das ist absurd? Natürlich ist das absurd. Aber absurd ist es, die Angriffe auf das soziale Grundrecht einer menschenwürdigen Altersversorgung als Politik für die jüngeren Generationen auszugeben. Nur zur Erinnerung, was in den letzten 30 Jahren in Sachen Rente alles verbrochen wurde – die volle Wirkung werden die heute noch Jungen mit aller Wucht zu spüren bekommen:

1991 wurde die Rentenberechnung von Brutto- auf Nettogrößen umgestellt. Folge ist die dauerhafte Absenkung des Rentenniveaus um 4 Prozent. Seit 2001 und 2004 sorgen Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel für eine Absenkung des Rentenniveaus um voraussichtlich 30 Prozent bis 2050. 2004 wird die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt, die 2040 100 Prozent betragen wird. Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise bis auf 67 Jahre im Jahr 2030 erhöht.

Zusätzlich wurden im Rentenrecht eine große Zahl von Regelungen zur Verringerung der Rentenanwartschaften in Kraft gesetzt. In Stichworten die Wichtigsten:

  • Für längerfristig Arbeitslose (ALG-II-Empfänger) gibt es keinerlei Rentenpunkte mehr wie noch bei der Arbeitslosenhilfe bis 2000.
  • Für Niedriglohnempfänger werden seit 1992 keine Aufstockungspunkte mehr angerechnet.
  • Für Ausbildungszeiten werden seit 2009 keine Entgeltpunkte mehr gutgeschrieben, das waren bis 1996 noch sieben Jahre.
  • Die Hinterbliebenen-Anwartschaften (große Witwenrente) wurden von 60 Prozent auf 55 Prozent reduziert.
  • Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, dem werden die bereits erworbenen Entgeltpunkte reduziert (0,3 Prozent pro Monat). Diese Abzüge werden mit der Erhöhung der Regelarbeitsgrenze auf 67 Jahre noch um einiges zunehmen.
  • Zwangsverrentungen von ALG-II-Empfängern ab 63 werden mit entsprechenden Rentenpunktabschlägen zusätzlich bestraft.
  • Generell sorgen prekäre Beschäftigungsverhältnisse (Niedriglöhne, Leiharbeit, Werkvertragsarbeit, Ketten-Praktika, sachgrundlose Befristungen, …) für nur sehr wenige Entgeltpunkte.

Diese Liste ist noch sehr unvollständig und sie ist, zugegeben, „westlastig“. Deutlich wird aber, die Gegner der umlagefinanzierten Rente werden den Hals nicht voll genug kriegen. Die „positiven“ Ergebnisse gehen dabei ausschließlich in die Hälse der Versicherungen, Finanzkonzerne und Betriebe. Der erwähnte Wissenschaftliche Beirat hat auch vorgeschlagen, die Rentensteigerungen nicht mehr an die Lohnentwicklung zu koppeln, sondern an die Inflation. Außerdem sollen Entgeltpunkte ab einer bestimmten Höhe nur noch zu degressiven Rentensteigerungen führen.

Resümee: Gibt es nach der Bundestagswahl keine irgendwie geartete linke Mehrheit und/oder eine starke soziale Widerstandsbewegung wie in Frankreich oder Spanien, dann wird es zu längeren Lebensarbeitszeiten kommen. Und damit sind die Gegenreformer noch lange nicht am Ende.

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"Absurde Debatte", UZ vom 18. Juni 2021



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