Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes soll „Sanktionsumgeher“ in den Knast bringen

Angst vor Uhren und Klamotten

Das deutsche Außenministerium warnt: „Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten. In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.“ Davon, dass seit dem Jahr 2023 für deutsche und russische Staatsangehörige gerade auf deutschen Flughäfen die „Gefahr willkürlicher Festnahmen“ enorm zugenommen hat, ist natürlich nicht die Rede.

Wer schon einmal an einem deutschen Abflug-Gate auf eine Maschine nach Istanbul gewartet hat, konnte sehr wahrscheinlich Zeuge folgender Szene werden: Eine männlich-weiblich gemischte Dreiergruppe mit grau-blauen Uniformen und der Aufschrift „Zoll“ auf der schusssicheren Weste geht zielstrebig auf Reisende zu, verwickelt diese in einen kurzen Wortwechsel und nimmt sie, zuweilen auch unsanft und mitsamt Handgepäck, mit. Regelmäßig bleiben ihre Plätze im Flug nach Istanbul anschließend leer. Derweil untersucht der Zoll die Koffer. Verdächtig sind Gegenstände und Kleider, die „wie frisch gekauft“ aussehen. Ist gar noch ein deutsches Preisschild dran, schlägt die Strafverfolgung sofort zu: Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Wer dummerweise Euro-Geldnoten in der Börse hat, gerät noch tiefer in den Schlamassel. Vor allem dann, wenn der Zoll nicht glaubt, dass der Betrag in der Türkei in Rubel getauscht werden sollte. Seit dem EU-Flugverbot für russische Passagiermaschinen ist Istanbul das Drehkreuz für Reisen nach Russland.

Meldungen über diese merkwürdigen Vorgänge findet man in der hiesigen bürgerlichen Journaille nicht, in russischen Tageszeitungen gehören sie zum Nachrichtenalltag. Erst recht, wenn sich Zollbeamte den Cheftrainer des St. Petersburger Fußballclubs „Zenith“ Sergey Semak und dessen Frau Anna greifen – wie es im vergangenen Dezember auf dem Flughafen München geschah. Die „Komsomolskaja Prawda“ zitierte das Ehepaar: „Wir wurden auf unbestimmte Zeit festgehalten und sie zwangen uns, eine beeindruckende Geldstrafe für ein paar Schuhe, Gläser und ein Halstuch zu zahlen.“ Die Mitbringsel wurden konfisziert, der Flug war verpasst.

Der Zoll lobt sich derweil selbst für die effektive Vollstreckung der inzwischen 19 EU-Sanktionspakete gegen Russland. Schließlich dienen Ein- und Ausfuhrverbote dem „Schutz der Wirtschaft, der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Vielfalt der Natur“. Was „Verbraucher“ oder „die Natur“ von der Hatz auf Touristen und Individualreisende aus und nach Russland haben sollen, bleibt ein Rätsel. Ebenso will die Zielsetzung der entsprechenden EU-Verordnungen, „Russlands Möglichkeiten zur Fortsetzung der Aggression wirksam einzudämmen“, so gar nicht zu Hosen, Kosmetika und Halstüchern passen. Tatsächlich geht es um das durch Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen begleitete Schüren von Russophobie.

Jetzt sollen höhere Strafen Schule machen. Aufhänger dafür sind die sogenannten „Dual-Use-Güter“ und der Fall des im Februar 2024 am Flughafen Frankfurt festgenommenen Reisenden, der Metallteile im Gepäck hatte, die (wie wahrscheinlich jedes Teil Metall) sowohl zivil wie auch militärisch genutzt werden können – ein Verstoß gegen Artikel 3c der EU-Verordnung Nr. 833/2014. Nach der vor kurzem beschlossenen Neufassung der Strafnorm Paragraf 18 des Außenwirtschaftsgesetzes kann ein solcher Verstoß nun fünf Jahre Haft einbringen. Ist ein Unternehmen, ob klein oder groß, in Lieferungen solcher dubiosen „Dual-Use-Güter“ verwickelt, fallen Bußgelder „bis zu 40 Millionen Euro“ an (bisher 500.000 Euro). Da der direkte Warenverkehr mit Russland ohnehin nicht mehr existent ist, geht es dabei um Lieferungen in Zweit-, Dritt- und Viertstaaten, wenn Indizien dafürsprechen, dass die besagte Ware irgendwann doch auf russisches Staatsgebiet gelangt. Ab sofort ist zudem nicht nur der „Vorsatz“ strafauslösend, sondern schon „Leichtfertigkeit“ (Leichtsinn oder Gleichgültigkeit).

Damit in Zukunft niemand mehr erklären kann, er hätte nicht gewusst, dass zum Beispiel auch der Postversand einer billigen Plastikarmbanduhr, die geringe Spuren Kupfer enthält, von der EU-Sanktionierung betroffen ist, ist die sogenannte „48-Stunden-Klausel“ gestrichen worden. Bislang blieben Verstöße gegen eben gerade veröffentlichte Sanktionsmaßnahmen straflos, wenn „die Tat“ innerhalb von 48 Stunden nach Veröffentlichung erfolgte. Jetzt heißt es, täglich die Verlautbarungen aus Brüssel lesen, ob nicht inzwischen auch Babypuder als kriegsrelevant eingestuft worden ist.

Die Zahl der „Sanktionsumgeher“ wird steigen und ein gut gerüsteter Verfolgungsapparat braucht nun ganz schnell „Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, hochprofessionalisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften (…) und viele zusätzliche Richterinnen und Richter mit Expertise in diesem Bereich: Das ist, woran es fehlt“. Das sagte bei der abschließenden Gesetzesberatung im Bundestag am 15. Januar nicht etwa ein Regierungsvertreter, nein, auch kein Redner der oliv-grünen Fraktion, sondern einer, dem das alles offenbar noch nicht weit genug geht: der „Linken“-Abgeordnete Jörg Cezanne.

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"Angst vor Uhren und Klamotten", UZ vom 13. Februar 2026



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