Kommunisten verteidigen die Meinungsfreiheit. Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung des Paragrafen 130

Bangemachen gilt nicht

Wer so brutal wie diese Bundesregierung Krieg nach außen und innen führt, braucht Ruhe an der Heimatfront. Milliarden fließen in die Rüstungsindustrie und den Krieg gegen Russland – China ist im Visier. Ein dritter und letzter Weltkrieg wird in Kauf genommen – ebenso der wirtschaftliche Abstieg des Landes. Geld für arme Kinder und Alte, für das marode Gesundheitswesen und für Löhne, die angesichts von Preissteigerungen und Inflation zum Leben reichen, ist nicht vorgesehen. Die Widersprüche schreien zum Himmel. Aufstehen gegen diese Kriegsregierung müsste die Antwort sein.
Aber noch werden Massenproteste erfolgreich verhindert durch penetrante und die Leute für dumm verkaufende Propaganda, durch Ausgrenzung und Beschimpfung von Kriegsgegnern. SPD-Kanzler Olaf Scholz geiferte auf einer Wahlkampfkundgebung in München zuletzt gegen „die, die hier mit Friedenstauben rumlaufen“. Sie seien „gefallene Engel aus der Hölle“.

Kritische Stimmen sollen mundtot gemacht werden – auch durch Repression. Seit dem 24. Februar 2022, dem Einstieg Russlands in den seit Jahren tobenden Krieg in der Ukraine, hat politisches Strafrecht gegen abweichende Meinungen zum Krieg Hochkonjunktur. Kriegsgegner und Menschen, die Zweifel zum Beispiel an der angeblichen Alleinschuld Russlands und der Friedfertigkeit der Ukraine formulieren, werden mit den Paragrafen 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten) und 130 StGB (Volksverhetzung) bedroht. Geld- und Haftstrafen können die Folge sein.

Der Paragraf 130 wurde im Dezember letzten Jahres in einer Nacht-und-Nebel-Aktion verschärft. Dagegen haben Patrik Köbele und Wera Richter, Vorsitzende der DKP, und der Jurist Ralf Hohmann am 28. Juli eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie halten die Neufassung des Paragrafen für verfassungswidrig und fordern seine Rücknahme.

Die drei sehen in der Verschärfung des Paragrafen einen Angriff auf die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit. Sie eröffnet den Strafverfolgungsbehörden die Befugnis, öffentliche Äußerungen, aber auch wissenschaftliche Beiträge zum Krieg strafrechtlich zu ahnden, sofern sie von der herrschenden Einschätzung abweichen. So geht Willkür.

Richter, Köbele und Hohmann kritisieren zudem das völlig undemokratische Zustandekommen des Gesetzes und sehen darin einen Verstoß gegen die Teilhabe- und Kontrollrechte der Abgeordneten des Bundestages. Die Neufassung des Paragrafen 130 wurde zu nächtlicher Stunde in einem sogenannten „Omnibus-Verfahren“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug, durch den Bundestag gepeitscht. Eine ernsthafte parlamentarische Debatte war in den wenigen für die Beschlussfassung vorgesehenen Minuten nicht vorgesehen.

Wenn sich eine Regierung im Krieg wähnt, darf man sich keine Illusionen über den Justizapparat in diesem Land machen. Alles durchgehen lassen darf man ihm dennoch nicht. Es gilt, Zweifel zu säen, bei immer mehr Menschen. Die Frechheit, mit der das neue Instrument zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit durchgesetzt wurde, ist dazu geeignet.

Der Widerstand gegen die Kriegsregierung und ihre Lügen gehört aber vor allem auf die Straße, in Betriebe, Universtäten und Schulen. Der herrschenden Propaganda öffentlich zu widersprechen erfordert manches Mal Mut – und Solidarität mit denen, die dafür verfolgt werden. Für beides steht der Fall des Grafikers Kay Strathus aus Düsseldorf, der sich den Mund nicht verbieten lässt und dafür Unterstützung bekommt.

Weitere Beiträge zur Verfassungsbeschwerde von Wera Richter, Patrik Köbele und Ralf Hohmann sowie die Beschwerde selbst haben wir in diesem Dossier zusammengestellt.

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"Bangemachen gilt nicht", UZ vom 25. August 2023



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