Spanien tut es, Italien tut es, auch Österreich und die Schweiz tun es. Deutschland tut nichts. Die spanische Regierung hat dem US-Militär die Nutzung der gemeinsam betriebenen Marinebasis Rota und der Luftwaffenbasis Morón für sämtliche Operationen im Kontext des US-israelischen Krieges gegen den Iran untersagt und seit dem 30. März ein generelles Luftraumverbot für US-Militärjets in Kraft gesetzt. Ähnlich Italien: Ende März blockte die Regierung mehrere US‑Militärflugzeuge, die auf dem Weg in den iranischen Luftraum im sizilianischen Sigonella zwischenlanden wollten. Auch Österreich und die Schweiz haben vor wenigen Tagen militärische Überflüge durch US-Militär verboten.
Schon seit Beginn des Krieges gegen den Iran übt sich Berlin in transatlantisch-treuer Passivität. In der Pressekonferenz vom 30. März war vom Auswärtigen Amt zu hören, man könne eine völkerrechtliche Bewertung dieses Angriffs „noch nicht vornehmen“, auch wenn es „schwerfällt“, das zu verstehen. Es fällt nicht nur schwer, sondern es ist nachgerade lächerlich.
In Berlin weiß man ganz genau, was Sache ist. Nicht nur weil Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) in einem lichten Moment erklärte: „Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig – daran gibt es wenig Zweifel.“ Nicht nur, weil der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ganz ohne Zweifel feststellte, dass die „amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar(stellen)“. Jeder, der Nachrichten lesen kann, weiß das seit dem Morgen des 28. Februar, als die Mädchenschule in der südiranischen Stadt Minab durch eine Rakete getroffen und 168 Kinder und 26 Lehrer getötet wurden, nachdem zuvor dutzende iranische Regierungsangehörige gezielt ermordet worden waren. Das UN-Menschenrechtsbüro nennt das mit Fug und Recht Kriegsverbrechen. Die deutsche regierungstreue Medienlandschaft redet von einem „Enthauptungsschlag“ und davon, dass „leider veraltete Zieldaten zu dem Fehler geführt“ hätten, aus einer Schule einen Friedhof zu machen.
Die US-Air Base Ramstein dient als zentraler Knotenpunkt für sämtliche Luftoperationen der US-Streitkräfte in Europa sowie im Nahen und Mittleren Osten. Seit unzähligen Einsätzen im Jemen, Somalia, Afghanistan, Irak und Pakistan ist bekannt, dass die Einsatzkommunikation, die Steuerung von Waffen und die logistische Unterstützung über Ramstein ablaufen. Es braucht keine Fantasie, um anzunehmen, dass auch das operative Kommando der gegenwärtigen Operationen des US-amerikanischen und des israelischen Militärs auf deutschem Staatsgebiet liegt. Ramstein ist keine „exterritoriale Enklave“ auf pfälzischem Boden, wie gern glauben gemacht wird. Das „Global Gateway“ für Truppen-, Waffen- und Materialverlegungen liegt auf deutschem Hoheitsgebiet, und was dort geschieht – oder nicht geschieht – ergibt sich aus dem Stationierungsrecht.
Deutsche Regierungsstellen haben nur dort nichts mitzureden, wo es um „interne Angelegenheiten“ geht – wohlgemerkt um solche „ohne Außenwirkung“. Und wenn es um die kriegsmäßige „Außenwirkung“ geht, fällt Artikel 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ins Auge. Hiernach sorgen deutsche Regierungsstellen für eine kontrollierte Nutzung „zur befriedigenden Erfüllung“ von „Verteidigungspflichten“. Folglich ist es Pflicht der Bundesregierung, „die zur Wahrnehmung deutscher Belange erforderlichen Maßnahmen“ zu ergreifen, als da sind: Nutzungsbeschränkungen, Verweigerung von Genehmigungen. Wenn nun der Groschen immer noch nicht gefallen ist, hilft der „Artikelentwurf für die Verantwortlichkeit von Staaten für völkerrechtswidriges Handeln“ der Völkerrechtskommission von 2001 weiter. In Artikel 16 heißt es: „Ein Staat, der einem anderen Staat bei der Begehung eines völkerrechtswidrigen Handelns des letzteren Staates hilft oder ihn unterstützt, ist völkerrechtlich dafür verantwortlich.“
Wer also einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt, ist strafbar. Wer dazu Beihilfe leistet, auch. Und helfen kann man durch „Tun“, aber auch durch „Unterlassen“. Neben den USA ist Deutschland einer der wichtigsten Waffenlieferanten Israels. Was Ramstein betrifft, unterlassen es die zuständigen Regierungsstellen, entgegen dem Friedensgebot des Grundgesetzes Handlungen zu untersagen, „die das friedliche Zusammenleben der Völker stören“.
Derweil geht das Sterben weiter. Grund genug, das Richtige zu tun. Der Bonner Friedensaktivist Martin Singe hat am Montag vor Ostern beim Generalbundesanwalt Anzeige erstattet. Er und all jene, die für den Frieden auf die Straße gehen, halten den Kriegsertüchtigern den Spiegel vor, gleich ob sie in Ramstein, Tel Aviv oder Berlin im warmen Sessel sitzen. Im Falle Ramsteins verabschiedet sich die Bundesregierung nicht allein von Völkerrecht und Grundgesetz, sondern auch von den kläglichen Resten der schlichten Moral.









