Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Klage zurückgewiesen, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, Drohnenmorde der US-Streitkräfte zu unterbinden, die über die Militärbasis in Ramstein koordiniert werden. Zwei Kläger aus dem Jemen, die im Jahr 2012 Verwandte bei US-Drohneneinsätzen verloren hatten, hatten die Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihre Klage abgewiesen hatte. Bereits im Jahr 2010 hatte das US-Militär die Bundesregierung über den Aufbau einer Satelliten-Relaisstation zur Steuerung waffenfähiger Drohnen in Ramstein informiert. Die Bundesrepublik hatte nichts unternommen, um die völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze und Morde an Zivilisten zu stoppen. Laut Medienberichten begründete das Verfassungsgericht sein Urteil damit, dass nicht festgestellt werden konnte, dass „die USA in dem nicht internationalen bewaffneten Konflikt im Jemen unvertretbare Kriterien zur Abgrenzung legitimer militärischer Ziele von geschützten Zivilpersonen anwenden“.
Drohnenmorde legalisiert
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"Drohnenmorde legalisiert", UZ vom 18. Juli 2025
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