Mit Wirkung zum 30. September 2025 ist der palästinasolidarische Aktivist Ahmad Othman erneut gekündigt worden. Othman gehört zu den Klägern gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU). Das Land Nordrhein-Westfalen, für das Othman arbeitet, hatte ihn bereits einmal entlassen und ihm unter anderem eine verfassungswidrige Gesinnung unterstellt. Im April dieses Jahres entschied das Arbeitsgericht Dortmund, dass die Kündigung unwirksam war. Wie das Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg mitteilte, wurde in der nun erfolgten zweiten Kündigung auf eine Begründung verzichtet. Es handele sich um „einen Angriff auf das Grundrecht auf politische Betätigung, die freie Meinungsäußerung und auf Ahmads soziale Existenz. Zudem handelt es sich aus unserer Sicht um eine Kettenkündigung – ein wiederholtes Kündigen in kurzer Folge, um trotz verlorener Verfahren Druck aufrechtzuerhalten.“
Über die politischen Hintergründe der ersten Kündigung Ahmad Othmans im vergangenen Dezember im UZ-Interview.