Das Berliner Finanzamt droht der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen“ (VVN-BdA) mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit. Wie die VVN am Dienstag mitteilte, hat die Behörde zusammen mit der Drohung eine Aufforderung zur vorzeitigen Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 verschickt. Begründet werde dies damit, „dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e. V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann.“ Von einem „Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft“ spricht der Bundesvorsitzende der VVN-BdA, Florian Gutsche. Nach Ansicht der Vereinigung resultiert das Handeln des Finanzamtes auch aus einer zuvor vorangetriebenen Kampagne in rechten Medien. Den Anfang habe der Jura-Professor Volker Boehme-Neßler gemacht, der die Berliner Finanzverwaltung bereits im Juni zur Prüfung der Gemeinnützigkeit aufgefordert habe.
Es handelt sich nicht um den ersten über das Steuerrecht vorangetriebenen Angriff auf den ältesten und größten antifaschistischen Verband in Deutschland. Bereits im November 2019 hatte das Finanzamt Berlin der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit aberkannt. Nach einer bundesweiten Protestwelle nahm die Behörde die Entscheidung im März 2021 wieder zurück.







