Die Bundeswehr baut den Fliegerhorst im schleswig-holsteinischen Schleswig aus. Der auch von der NATO genutzte Flugplatz liegt tatsächlich außerhalb Schleswigs auf einem Gebiet, das zu den Gemeinden Jagel, Dannewerk und Klein Rheide gehört. Die Bundeswehr will den Tornado-Standort für Drohnen ausbauen. Dazu plant das Militär, eine Startbahn auszubauen und vier Abstell- und Wartungshallen neu zu errichten. Künftig sollen dort 20 „Eurodrohnen“ und drei „Global 6000“ stationiert werden. Weil Drohnen zivilen Flugzeugen nicht ausweichen, soll die zivile Luftfahrt um den Fliegerhorst herum außen vor gehalten werden.
Genehmigt hat sich die Bundeswehr den Ausbau selbst. Das geht aus einem 212 Seiten langen Genehmigungsschreiben hervor, das einem Friedensfreund zugestellt wurde, der nach Durchsicht des Antrags im November 2023 eine Stellungnahme gegen den Ausbau eingereicht hatte. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr genehmigte den Antrag des Bundesministeriums für „Verteidigung“.
Anwohner und Aktive der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Schleswig-Holstein befürchten, dass die Belastung durch Fluglärm sowie Umweltschäden deutlich zunehmen. Sie erwarten, dass künftig eineinhalb mal so viele Flugzeuge vom Fliegerhorst Schleswig aus starten werden. Das Genehmigungsschreiben hingegen behauptet: „Belastungen mit schwerem oder unerträglichem Fluglärm gehen vom NATO-Flugplatz Schleswig insgesamt nicht aus.“ Die Lärmbelästigung werde leicht sinken, weil die dort stationierten Tornados bis 2030 wegfielen.
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hält eine „Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen der Lärmmedizin und der Lärmwirkungsforschung“ für „grundsätzlich nicht erforderlich“. Ein nächtlicher Dauerschallpegel von 45 dB(A) sei „geringfügig“. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt hingegen, einen nächtlichen Schallpegel von 40 dB(A) nicht zu überschreiten. Dazu äußert das Luftfahrtamt: „Rechtlich verbindlichen Charakter haben diese Leitlinien jedoch nicht.“ Deshalb kämen „entsprechenden Positionen des Umweltbundesamtes und des Sachverständigenrates für Umweltfragen, die sich allein auf die WHO-Leitlinien beziehen, keine maßgebliche Bedeutung zu“.
Das Luftfahrtamt räumt zwar ein, dass die Fluggeräte in Schleswig künftig vermehrt CO2 und weitere Schadstoffe ausstoßen würden. Der Zuwachs läge angeblich „unterhalb der messtechnischen Nachweisbarkeitsgrenzen“. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur erwartet hingegen, dass der CO2-Ausstoß durch den Ausbau um 150 Prozent steigt.
Die selbst errechneten zusätzlichen 3.795 Tonnen CO2 pro Jahr – deutlich niedriger als die Prognose des Umweltministeriums – hält das Luftfahrtamt der Bundeswehr für unerheblich. Weitere Auswirkungen auf Böden, Gewässer, Flora und Fauna, die Landschaft und das kulturelle Erbe der Region seien auch nicht schlimm. Ein Nachtflugverbot lehnt das Luftfahrtamt ab. Welche Fluggeräte wann zum Einsatz kämen, habe sich „ausschließlich nach der militärischen Aufgabenstellung und den jeweiligen Einsatzbedürfnissen zu richten“.
Alternativen zum Ausbau des Fliegerhorstes sieht das Luftfahrtamt der Bundeswehr nicht. Die örtliche Friedensinitiative sieht das anders: Sie fordert, den Flugplatz zu schließen. Und lädt zum Ostermarsch am Freitag, den 3. April 2026 ein, um die Forderung lautstark auf die Straße zu tragen. Los geht es um 12 Uhr am Bahnhof Schleswig. Ziel ist natürlich der Fliegerhorst.










