Am 14. November 2025 stellte der polnische Präsident Karol Nawrocki einen Antrag an das Verfassungsgericht Polens, die Kommunistische Partei zu verbieten.
Dies ist der zweite Versuch innerhalb von zwei Monaten, solch ein Verbot durchzusetzen. Am 1. Oktober behandelte das Verfassungsgericht bereits einen Antrag, der 2020 vom damaligen Generalstaatsanwalt und vom damaligen Justizminister eingebracht worden war. Die neuen Amtsinhaber erschienen nicht vor Gericht – ohne jedoch den Antrag zurückzuziehen. Dies hängt vermutlich damit zusammen, dass die neue Regierung die derzeitige Zusammensetzung des Verfassungsgerichts nicht anerkennt, keineswegs mit ihrem mangelnden Willen, die Kommunistische Partei zu verbieten. Nach den gesetzlichen Regelungen konnte der Antrag jedoch nicht behandelt werden, weil der Antragsteller abwesend war. Die Behandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Um das Verbotsverfahren wieder aufzunehmen, wurde nun vom Staatspräsidenten ein entsprechender Antrag gestellt. Parallel wurden bereits im Oktober 2023 Änderungen in das Strafgesetzbuch eingefügt, die nicht nur ein Verbot kommunistischer Ideologie und Symbolik umfassen, sondern diese mit dem Faschismus gleichsetzen. Seitdem ist kommunistische Aktivität mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bedroht. Repressionen kommen seitdem häufig vor, beispielsweise wegen der Verwendung kommunistischer Symbole bei der Demonstration am 1. Mai in Warschau.
Schon davor gab es Repressionen gegen die Zeitung der KP Polens „Brzask“ („Morgenröte“), die der „Propaganda für ein totalitäres System“ beschuldigt wurde, dieses Verfahren wurde aber schließlich eingestellt. Nun will der polnische Staat offensichtlich ein Verbot der Partei durchsetzen.
Die polnische Regierung gehört zu den entschiedensten antirussischen Kriegstreibern in der EU und tritt für die Stationierung weiterer US-Truppen ein. Zudem eskaliert sie die Lage an der Grenze zu Belarus durch ständige willkürliche Grenzschließungen und Berichte über angebliche Drohnenflüge. Propagandistisch untermauert wird das durch die genannte Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus im Strafgesetzbuch und den Abriss zahlreicher Denkmäler für die sowjetischen Soldaten, die Polen vom Faschismus befreit haben.
Schon beim ersten Verbotsversuch rief die KP Polens zu internationaler Solidarität auf. Diese ist jetzt umso wichtiger.
Die DKP schreibt in einem Solidaritätsschreiben an die polnischen Genossen: „Dieser erneute Versuch erfolgt vor dem Hintergrund von Geschichtsfälschungen, Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus, der sozialistischen Sowjetunion und des faschistischen Deutschland in fast allen Ländern der EU. Er erfolgt vor dem Hintergrund des NATO-Kriegs gegen Russland, der unter Nutzung der Ukraine geführt wird und perspektivisch gegen die Volksrepublik China gerichtet ist. Die beispiellose Kriegspropaganda und Aufrüstung ist notwendigerweise mit verstärktem Antikommunismus verbunden. Die Aktivität von Kommunisten, die sich am konsequentesten gegen eine solche Politik wenden, soll verboten werden. Wir Kommunisten in Deutschland haben eigene Erfahrungen mit dem Verbot kommunistischer Parteien. Die KPD wurde 1956 ebenfalls von einem Verfassungsgericht verboten. 2021 drohte dann ein ‚kaltes Parteiverbot‘ … Dies konnte damals durch breite internationale Solidarität verhindert werden. Internationale Solidarität ist auch jetzt notwendig, und wir werden tun, was uns möglich ist, um die politische Verfolgung von Kommunisten in Polen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.“








