Weniger Steuereinnahmen, weniger Beiträge zur Sozialversicherung, sinkende Kaufkraft: Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen Deutschland jährlich Milliarden – so lautet das Fazit der DGB-Tarifflucht-Bilanz 2025. Menschen ohne Tarifvertrag verdienen weniger. Geringere Einkommen führen zugleich zu geringeren Einzahlungen in die Sozialversicherungen – also zu Ausfällen bei Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung. Im Staatshaushalt schlagen die geringeren Einnahmen bei der Einkommensteuer zu Buche.
Nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten profitiert von tarifvertraglichen Regelungen. Seit Jahren nimmt die Tarifbindung ab – mit spürbaren Folgen für die Allgemeinheit. Durch Tarifflucht und Lohndumping entgehen den Sozialversicherungen in Deutschland jährlich rund 41 Milliarden Euro an Beiträgen. Bund, Länder und Kommunen nehmen aus demselben Grund zirka 24 Milliarden Euro weniger Einkommensteuer ein. Die mangelnde Tarifbindung wirkt sich darüber hinaus unmittelbar auf die Kaufkraft der Beschäftigten aus: Mit einer flächendeckenden Tarifbindung hätten die Beschäftigten insgesamt rund 58 Milliarden Euro mehr pro Jahr in der Tasche.
Rechnet man alle Kosten zusammen, beträgt dieser finanzielle Schaden insgesamt 123 Milliarden Euro. Betrachtet über ganz Deutschland und über alle Branchen hinweg bedeutet das unter dem Strich, dass Beschäftigte, die keinen Tarifvertrag haben, jährlich 2.891 Euro netto weniger haben als Tarifbeschäftigte. Die Bundesregierung habe sich für die laufende Legislaturperiode in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, für mehr Tarifbindung und Tarifanwendung zu sorgen, so der DGB. Mit einem Bundestariftreuegesetz sei zu regeln, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden.
Zusätzlich brauche man weitere gesetzliche Regelungen, um beispielsweise Tarifverträge besser für alle Unternehmen allgemeinverbindlich zu machen, so der DGB. Zudem brauche es neue Regeln für die Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie sieht zudem vor, dass Mitgliedsstaaten, in denen die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, nationale Aktionspläne zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen müssen. Die Bundesregierung hat bis Ende dieses Jahres Zeit, diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.