Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei Schülerinnen recht gegeben, die gegen ein über dem Eingang eines staatlichen Gymnasiums aufgehängtes Kreuz geklagt hatten. Das über 1,5 Meter hohe Kruzifix samt Christusfigur habe die Glaubensfreiheit der Schülerinnen verletzt. In Bayern ist die Anbringung von Kruzifixen in staatlichen Gebäuden vorgeschrieben, auch in den Klassenräumen von Grundschulen. Für Gymnasien gibt es solche Regeln nicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte empört auf das Urteil. „Wir wollen diese Kreuze aufhängen“, sagte er dem Sender „Welt TV“. Der Schule riet er zu einem kreativen Umgang mit dem Urteil: „Dann hängt das halt über einen anderen Eingang.“
Kruzifix nochmal!
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"Kruzifix nochmal!", UZ vom 18. Juli 2025
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