War sein literarisches Erstlingswerk, der Lyrikband „Kopfpilz“ von 1986, noch von eher verstörenden Passagen geprägt („ihr Pech / dass warmer Eiter ihren Unterleib / überflutet / und das Kind ersäuft“), widmet er sich in seinem Spätwerk, das im April in die Buchläden kommt, der seit Menschengedenken ungeklärten Frage: „Wir werden sterben – ist das gut oder schlecht?“.
Politisch ist Kulturstaatsminister Wolfram Weimer indes eher einfach gestrickt. Er hat sich dem Kulturkampf verschrieben, was spätestens mit der Veröffentlichung seines ganz persönlichen Wertekanons im Jahr 2018 seinen Anfang nahm. Ein Elaborat, nicht frei von Größenwahn, betitelt als „Konservatives Manifest“. Darin buchstabiert Weimer „die großen Bezugsräume des Konservativen im Stile von zehn Geboten“ aus, wie er im Vorwort schreibt. Das Lesen kann man sich sparen, die Kapitelüberschriften reichen zur Standortbestimmung: „Heimat lieben, Nation ehren, Kulturkreis kennen, Tradition hegen, Recht und Ordnung respektieren, Tugend pflegen, Gott achten“ – um nur die wichtigsten zu nennen.
Seit seinem Amtsantritt folgten diverse – im Ergebnis vergebliche – Vorstöße zum Schutz deutscher Kultur, wie im Juli 2025: „Das ganz große Comeback des deutschen Films gelingt nur, wenn Politik und Branche jetzt ein Bündnis der Mutigen schmieden.“ Oder die im September letzten Jahres ganz schnell wieder einkassierte Idee, US-Tech-Giganten mit deutschem Steuerrecht den Garaus zu machen: „Am besten wäre es, wenn Google zerschlagen würde.“ Die Betreuung des diesjährig am schönen Tegernsee stattfindenden „Ludwig Erhard Gipfels“ („Deutschlands Meinungsführertreffen“, Tagesticket „mit Gipfelnacht“: 1.400 Euro), einem feinen Stelldichein der kriegsgeneigten Eliten, hat er wegen unangenehmer Verquickungen mit seinem Berliner Job vorerst seiner Ehefrau überlassen.
Genug Muße also, um mit Assistenz des Verfassungsschutzes drei linken Buchläden das Fördergeld zu streichen, da sie „verfassungsfeindliche Elemente in sich haben“ und somit ausgewiesene „Feinde des Staates“ sind. Die Frage, weshalb konkret die „Rote Straße“ in Göttingen, „The Golden Shop“ (Bremen) und der Berliner Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ auf den ministeriellen Index geraten sind, können weder Weimer noch der Sprecher des Staatsministers noch die Inhaber der betroffenen Buchläden beantworten. Das Geheimnis hütet der Verfassungsschutz und der darf „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ auch nichts sagen. Gut eingefädelt von Kulturkämpfer Weimer – gegen etwas, was einem verschwiegen wird, kann man sich nicht wehren. Und damit es nicht noch zu öffentlichen Solidarisierungen von anderen kommt, sagte Weimer kurzerhand die Preisverleihung des deutschen Buchhandelspreises ab, aus dem er die drei linken Buchläden zuvor geworfen hatte.
Das nun aufblühende Projekt „Großreinemachen im Kulturbetrieb“ fußt auf einem am 6. Februar 2017 verfassten Brief der Innen-Staatssekretärin Emily Haber an sämtliche Bundesministerien und den Verfassungsschutz (VS). Haber, die 2024 das Große Bundesverdienstkreuz erhielt, lud „dazu ein, das mit diesem Rundschreiben verbundene Angebot (…) ausgiebig zu nutzen“. Sie hatte mit dem VS ein Verfahren vereinbart, nach dem Bundesministerien über die Mailadresse „1A7@bfv.bund.de“ zwanglos Auskunft erhalten konnten, ob bezüglich „Organisationen, Personen und Veranstaltungen“ geheimdienstliche Erkenntnisse vorliegen. Der VS antwortete dann nur mit „Ja“ oder „Nein“. Es handelt sich also um Verfassungsschutzüberprüfungen auf Abruf, jederzeit, über jeden, ohne Gesetz, ohne Anhörung, ohne Rechtsmittelmöglichkeiten. Ein Geheimverfahren, das einer Bananenrepublik jede Ehre macht.
Dass der „Rundbrief“ inzwischen als „Haber-Erlass“ tituliert wird, macht es keinen Deut legaler. Ein Erlass ist eine interne Verwaltungsanweisung und berechtigt gegenüber einem Bürger zu nichts. Meinungsfreiheit und Kulturfreiheit stehen erneut auf dem Spiel. Auf Regierungsseite beruft man sich zur Rechtfertigung auf die Blanko-Erlaubnis des Paragraf 19 Bundesverfassungsschutzgesetz. Danach darf der VS „an inländische öffentliche Stellen personenbezogene Daten übermitteln, wenn (…) der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für erhebliche Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt“. Solche Auskünfte werden in Zeiten der Krise und Kriegsvorbereitung hoch gehandelt. Die betroffenen Buchläden beschreiten nun mit mehreren Klagen gegen das Kulturstaatsministerium und VS den Gerichtsweg. Sie werden einen langen Atem brauchen.









