Erhöhung muss in über der Hälfte der Betriebe durchgesetzt werden

Mindestlohn? Welcher Mindestlohn?

Ob und wie viele Anhänger einer neoliberalen Wirtschaftspolitik in der vergangenen Woche nach der Lektüre ihrer Zeitung um den Schlaf gebracht waren, ist nicht bekannt. „Vom Nachzügler zum Vorreiter – Forscher sehen Deutschland als europaweites Vorbild beim Mindestlohn“ meldete die „Zeit“. Dabei beruft sich das Blatt auf den „internationalen Mindestlohnbericht“ des Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Das gewerkschaftsnahe Institut begründet diese aus Sicht der Beschäftigten positive Perspektive mit einem Gesetzentwurf zum gesetzlichen Mindestlohn aus dem Bundesarbeitsministerium. Demnach soll der Mindestlohn in Deutschland zum 1. Oktober einmalig von 10,45 Euro auf 12 Euro ansteigen. In den kommenden Jahren wird dann wieder die Mindestlohnkommission über dessen Höhe beraten. Von der angekündigten Erhöhung würden 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail: Um eine nachhaltige und dauerhafte Etablierung eines angemessenen Mindestlohnniveaus umzusetzen, wäre es aus Sicht des WSI konsequent, wenn mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz nicht nur eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns beschlossen würde, sondern zugleich auch der Kriterienkatalog für künftige Anpassungen des Mindestlohns ergänzt würde. Dieser Schritt würde das Mandat der Mindestlohnkommission stärken und ihren Handlungsspielraum für die Zukunft erweitern. Hierbei sollte auch der auf europäischer Ebene diskutierte Schwellenwert von mindestens 60 Prozent des Medianlohns als neues Kriterium für die Arbeit der Mindestlohnkommission in das Gesetz aufgenommen werden. Dies wären die Voraussetzungen dafür, dass Deutschland beim Mindestlohn nicht nur kurzfristig im Jahr 2022 eine „Vorreiterrolle“ einnimmt.

Angesichts eines deregulierten Arbeitsmarkts mit gigantischem Niedriglohnsektor wäre aber schon die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zumindest ein Teilerfolg. Aktuell beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,82 Euro und ist deutlich unter dem Niveau seiner Nachbarländer Belgien (10,25 Euro), Frankreich (10,57 Euro), den Niederlanden (10,58 Euro) und Luxemburg (13,05 Euro). Für die Beschäftigten im Mindestlohnsegment bedeutet dies, dass die Betroffenen selbst bei einer Vollzeittätigkeit nicht ein soziokulturelles Existenzminimum sichern können.

Die Dimension von Erwerbsarmut wird auch daran deutlich, dass fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland in Folge der angekündigten Mindestlohnerhöhung die Gehälter seiner Beschäftigten nach oben korrigieren müsste. Diese Zahlen sind nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, das Ergebnis einer Studie aus gewerkschaftsnahen Kreisen, sondern gehen aus einer gemeinsamen Umfrage des Münchener Ifo-Instituts und dem „Personaldienstleister“ Randstad hervor. Befragt wurden rund 1.000 Personalverantwortliche aus Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Bemerkenswert an der in der vergangenen Woche veröffentlichten Befragung ist, dass die verschiedenen Wirtschaftszweige von der Anhebung des Mindestlohns unterschiedlich stark betroffen sind. So gaben 54 Prozent der Betriebe aus dem Handel an, ihre Gehaltsstrukturen anpassen zu müssen, im Dienstleistungssektor waren es rund 42 Prozent. Dass es sich hierbei um die Branchen handelt, in denen das Gejammer um „fehlende Fachkräfte“ am größten ist, ist sicher kein Zufall.

In der aktuellen Debatte um einen angemessenen gesetzlichen Mindestlohn wird ein Aspekt gerne vergessen. Das Inkrafttreten der in Aussicht gestellten Gesetzesnovelle bedeutet nicht automatisch mehr Geld im Portemonnaie der Betroffenen. Denn ob der Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird, hängt neben den notwendigen engmaschigen Kontrollen durch den Zoll auch davon ab, inwieweit die betroffenen Beschäftigten über Höhe und Geltungsbereich des Mindestlohns überhaupt informiert sind. Nach einer Studie, mit der sich Anfang Februar die Mindestlohnkommission befasst hatte, konnten gerade einmal 18 Prozent der befragten Beschäftigten die Höhe des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns korrekt benennen. Rund die Hälfte der Beschäftigten kannten weder die exakte noch die ungefähre Höhe. Besonders in den unteren Lohngruppen war das Wissen über die gesetzliche Lohnuntergrenze gering ausgeprägt. In der Gruppe der Geringverdiener lag die Wahrscheinlichkeit, dass sie von der Existenz des Mindestlohns wussten, 6,5 Prozentpunkte niedriger als bei Beschäftigten mit höheren Verdiensten. Aus einer vergleichbaren britischen Untersuchung weiß man, dass Beschäftigte, die um den Mindestlohn betrogen wurden, zwar mehrheitlich von der Existenz eines Mindestlohns wussten. Sie kannten aber weder dessen geltende Höhe, noch konnten sie sicher sagen, ob sie darauf Anspruch haben.

Dies zeigt, auch nach dem 1. Oktober ist der Niedriglohnsumpf in Deutschland nicht trockengelegt und der Weg zum Vorreiter für die Durchsetzung angemessener Mindestlöhne in Europa ist noch weit.


Mindestlöhne international
Auszug aus dem WSI-Mindestlohnbericht 2022

Die absolute Höhe der Mindestlöhne ist seit jeher innerhalb der Europäischen Union sehr heterogen: Mit Stand vom 1. Januar 2022 reicht die Spannweite von 2,00 Euro pro Stunde in Bulgarien bis zu 13,05 Euro in Luxemburg. Die höchsten Mindestlöhne gibt es in den westeuropäischen EU-Mitgliedstaaten. Neben Luxemburg gehören hierzu auch die Niederlande (10,58 Euro), Frankreich (10,57 Euro), Irland (10,50 Euro) und Belgien (10,25 Euro). Erst an sechster Stelle findet sich Deutschland (9,82 Euro), das mit der bereits angekündigten Mindestlohnerhöhung auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 zum Mittelfeld der westeuropäischen Länder aufschließen wird.
Wenn der Mindestlohn wie von der Bundesregierung geplant zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro erhöht wird, hätte Deutschland nach Luxemburg den zweithöchsten Mindestlohn in der Europäischen Union. (…) Im Mittelfeld befinden sich sowohl ost- als auch südeuropäische Länder. So ist der Mindestlohn in Slowenien (6,21 Euro) höher als in Spanien (6,06 Euro) und übersteigt in Litauen (4,47 Euro) das Niveau von Portugal (4,25 Euro). Auch in Estland (3,86 Euro) liegt der Mindestlohn inzwischen über dem von Griechenland (3,83 Euro). Lediglich das Tabellenende ist ausschließlich mit osteuropäischen Ländern wie Ungarn (3,21 Euro), Rumänien (3,10 Euro) und Lettland (2,96 Euro) besetzt. (…)
Außerhalb Europas stechen Australien (12,91 Euro) und Neuseeland (11,96 Euro) mit relativ hohen Mindestlöhnen hervor. In Kanada (9,67 Euro) legen die Provinzen und Territorien die Mindestlöhne für die große Mehrheit der Beschäftigten fest, sodass in der WSI-Mindestlohndatenbank für Kanada ein beschäftigungsgewichteter Durchschnitt ausgewiesen wird. Seit Ende 2021 hat auch die Zentralregierung wieder von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen Mindestlohn zu bestimmen. Dieser beträgt aktuell 15,00 kanadische Dollar (10,12 Euro), kommt aber nur für eine relativ kleine Anzahl von Beschäftigten in den auf Bundesebene regulierten Sektoren zur Anwendung (unter anderem Banken, Postdienste und Verkehr). In den USA gibt es hingegen ein System von konkurrierenden Mindestlöhnen: Der Kongress legt einen landesweit für alle Beschäftigten gültigen Mindestlohn fest. Da dieser seit Mitte 2009 bei 7,25 US-Dollar stagniert (umgerechnet 6,13 Euro), haben die Mindestlöhne auf den nachgeordneten Ebenen an Bedeutung gewonnen. So haben inzwischen 30 Bundesstaaten und der District of Columbia die Mindestlöhne angehoben, die nunmehr zwischen 8,42 US-Dollar (7,12 Euro) in Minnesota und 15,20 US-Dollar (12,85 Euro) in Washington DC liegen.
Auch in Japan (7,16 Euro) wird der Mindestlohn durch die Provinzregierungen bestimmt, sodass die WSI-Mindestlohndatenbank hier den Durchschnittswert ausweist. In Korea (6,76 Euro) beschließt hingegen die Mindestlohnkommission einen landesweit gültigen Mindestlohn. Deutlich niedriger sind die Mindestlöhne in den beiden lateinamerikanischen Schwellenländern Argentinien (1,42 Euro) und Brasilien (0,86 Euro). Auch in Brasilien können die Bundesstaaten höhere Mindestlöhne setzen, wovon insbesondere die Staaten im stärker industrialisierten Südosten des Landes Gebrauch gemacht haben.


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"Mindestlohn? Welcher Mindestlohn?", UZ vom 25. Februar 2022



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