Mitbestimmung ­verhindert

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Wahlen mehrerer Lieferando-Betriebsräte für unwirksam erklärt. Das Gericht ist der Auffassung, dass ein Betriebsrat nur dort gewählt werden kann, wo eine sogenannte Leitungsmacht vorhanden ist – selbst dann, wenn diese für die Beschäftigten faktisch unerreichbar ist.

„Das ist kein guter Tag für die betriebliche Mitbestimmung“, sagt Mark Baumeister, NGG-Referats­leiter Gastgewerbe. Das BAG blende die Realität digital gesteuerter Arbeit aus. „Wer Beschäftigte per App steuert, kontrolliert und sanktioniert, übt Leitungsmacht aus – auch ohne physische Präsenz“, so Baumeister. Die Entscheidung eröffne Lieferando und anderen Plattformunternehmen die Möglichkeit, weiterhin Betriebsratsstrukturen zu erschweren und Mitbestimmung nach Belieben zu umgehen. Rechtssichere Betriebsratswahlen und eine wirksame Inte­ressenvertretung der Beschäftigten würden so systematisch beeinträchtigt oder gar verhindert.

Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Lieferando rund 2.000 Stellen in eine „Schattenflotte“ aus Subunternehmen und Scheinselbstständigen auslagern will.

[author_box]

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Mitbestimmung ­verhindert", UZ vom 6. Februar 2026



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.



    Spenden für DKP
    Unsere Zeit