Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Wahlen mehrerer Lieferando-Betriebsräte für unwirksam erklärt. Das Gericht ist der Auffassung, dass ein Betriebsrat nur dort gewählt werden kann, wo eine sogenannte Leitungsmacht vorhanden ist – selbst dann, wenn diese für die Beschäftigten faktisch unerreichbar ist.
„Das ist kein guter Tag für die betriebliche Mitbestimmung“, sagt Mark Baumeister, NGG-Referatsleiter Gastgewerbe. Das BAG blende die Realität digital gesteuerter Arbeit aus. „Wer Beschäftigte per App steuert, kontrolliert und sanktioniert, übt Leitungsmacht aus – auch ohne physische Präsenz“, so Baumeister. Die Entscheidung eröffne Lieferando und anderen Plattformunternehmen die Möglichkeit, weiterhin Betriebsratsstrukturen zu erschweren und Mitbestimmung nach Belieben zu umgehen. Rechtssichere Betriebsratswahlen und eine wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten würden so systematisch beeinträchtigt oder gar verhindert.
Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Lieferando rund 2.000 Stellen in eine „Schattenflotte“ aus Subunternehmen und Scheinselbstständigen auslagern will.








