Zu „Eine ‚schöne, lehrreiche sowie unbeschwerte Zeit‘ und mehr, UZ vom 27. Mai

Nicht verboten

Klaus-Peter Jaskulski, per E-Mail

Das „Greppiner Schlaflied“ wurde nicht verboten. Es ist bis Ende 1989 in Programmen des Zirkels „Schreibende Arbeiter“ aufgeführt und auch in der Broschüre „Bitterfelder Erkundungen“ veröffentlicht worden. Erst als dieses Lied im Programm des Zirkels auf einer Feierstunde der Parteileitung des Chemiekombinates zum 40. Jahrestag der DDR zur Aufführung kam, mokierten sich die Genossen über diesen Text und versuchten durch Auftrittseinschränkungen eine weitere Verbreitung zu verhindern. Kurz danach änderte sich ja die politische Situation, leider waren dann die Programme dieses Zirkels und vieler weiterer Volkskunstgruppen nicht mehr gefragt und dann durch die fehlenden finanziellen, materiellen und räumlichen Möglichkeiten zum „Sterben“ verurteilt.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Nicht verboten", UZ vom 5. August 2022



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]

    Das könnte Sie auch interessieren

    Unsere Zeit