Artikel 15 Grundgesetz

Widerstand notwendig: Bayern und NRW attackieren Artikel 15 des Grundgesetzes

Für das Recht auf Enteignung

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in …

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