Widerstand notwendig: Bayern und NRW attackieren Artikel 15 des Grundgesetzes

Für das Recht auf Enteignung

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Weil die Schere zwischen denen, die keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden, und denen, die sich am Immobilienbesitz immer unverschämter bereichern, immer weiter auseinander geht, erlebt Artikel 15 des Grundgesetzes derzeit eine Renaissance. Den Anfang machten mehr als eine Million Berlinerinnen und Berliner, die im September 2021 für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ stimmten. Weil die Immobilienkonzerne das Wohnungsproblem nicht angehen können und wollen, reift inzwischen auch andernorts die Erkenntnis, dass der private Immobilienbesitz nicht die Lösung sein kann.

Weil die Basis sich organisiert, reagieren das Kapital und seine Büttel in der Politik verschreckt. Deshalb blasen sie zum Generalangriff, Vergesellschaftung soll unmöglich gemacht werden. Zur Bauministerkonferenz im Juni hatten die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen einen Antrag eingereicht, der „einen bundesgesetzlichen Rahmen zur Auslegung von Artikel 15 des Grundgesetzes schaffen“ sollte. Das erklärte Ziel war es, die Enteignung von Wohnungskonzernen zu verhindern. Als Anlass diente der nun schon einige Jahre zurückliegende Berliner Volksentscheid. „Alleine die einseitig geführten Debatten in einem Bundesland verunsichern Wohnungsfinanzierer bundesweit. Verunsicherung und Unsicherheit ist aber unverändert der Feind des Wohnungsbaus“, teilte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) aus. Zugleich malten die antragstellenden Landesregierungen den Teufel an die Wand: Vergesellschaftung bedeute negative Folgen für den Mietwohnungsbau, den Wirtschaftsstandort Deutschland, den Bankensektor und den Finanzmarkt. Schlechtes Theater.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter warnte mit Blick auf Berlin gar vor einer „DDR 2.0“. Ein interessanter Vergleich, schließlich hatte gerade die DDR mit ihren günstigen Wohnkosten bewiesen, dass ein vergesellschafteter Wohnungsbau sehr gut funktioniert. In der BRD nahm die Entwicklung eine andere Richtung. Was früher in die Wohnungen der ehemals landeseigenen LEG in Nordrhein-Westfalen investiert wurde, geht heute als Ausschüttung an die Aktionäre. Banken und Finanzmarkt sind reine Umverteilungsstationen von unten nach oben, gestützt durch das bürgerliche Recht. Selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) erkennt: „Der Immobiliensektor treibt den Vermögensanstieg in Deutschland maßgeblich an und macht schätzungsweise mehr als 60 Prozent des gesamten Vermögens privater Haushalte aus.“ Bertolt Brecht wusste schon: „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“

Basierend auf Berechnungen, bei denen drei Vergleichswohnungen herangezogen wurden, hat die LEG allein im vergangenen Jahr fast 17.000 Mieterhöhungen verschickt. Über 88 Prozent der Mietenden haben zugestimmt, also circa 15.000. Bei 30 Euro geschätzter Mieterhöhung pro Haushalt und Monat wären das 5,4 Millionen Euro zusätzlich für den Konzern pro Jahr. Nur: In Städten mit Qualifiziertem Mietspiegel, und das sind viele, hätte diesen Mieterhöhungen nicht zugestimmt werden müssen. Da ist es beinahe schon revolutionär, wenn die Betroffenen ihre Rechte kennen und durchsetzen würden. Solange Mieterinnen und Mieter alleine gegen riesige Immobilienkonzerne anstinken müssen, bleibt es ein Kampf David gegen Goliath. Und der kann nur mittels Masse gewonnen werden. Deshalb ist es ratsam, nicht einfach zu schlucken, was man vorgesetzt bekommt.

So rückt auch die Frage des Eigentums wieder in den Fokus. Die Berlinerinnen und Berliner wollten mit ihrem Volksentscheid nur zurückbekommen, was ihnen schon einmal gehört hatte. Die gleiche Forderung liegt mit Blick auf die LEG auch in Nordrhein-Westfalen auf der Hand.

Das Recht auf Enteignung/Vergesellschaftung zu verteidigen, ist nicht nur für unseren Geldbeutel wichtig, sondern auch politisch. Die Einführung von Artikel 15 des Grundgesetzes war eine bewusste Entscheidung im Sinne der Mehrheit nach dem Zweiten Weltkrieg, die den engen Zusammenhang zwischen entgrenzter Kapitalkonzentration und faschistischer Kriegspolitik noch aus eigener Anschauung kannte. Wenn die Lehren aus dieser Erkenntnis nun zurückgedreht werden sollen, indem über den „Wirtschaftsstandort Deutschland“ gejammert wird, wird damit letztendlich nur das Rüstzeug für den nächsten Krieg bereitgestellt.

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"Für das Recht auf Enteignung", UZ vom 3. Juli 2026



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