Bonus-Affäre

„Bonusmeilen-Cem“ gibt seinen Parteifreunden Rückendeckung (Foto: Heinrich-Böll-Stiftung / Flickr / CC BY-SA 2.0)
Grünen-Parteitag prüft, ob der Vorstand nochmal antreten darf

Boni-Affäre

Vorwurf: Untreue (Paragraf 266 Strafgesetzbuch). Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Aktenzeichen: 237 Js 39/22. Beschuldigte: Annalena Baerbock, …

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