Den 2022 gegründeten Verein gibt es schon seit fast zwei Jahren nicht mehr: Im November 2024 erklärte Palästina e. V. mit Sitz in Frankfurt am Main öffentlich, man habe sich aufgelöst, um einem drohenden Verbot durch die hessischen Repressionsorgane zu entgehen. Laut der öffentlich einsehbaren Plattform North Data befindet er sich spätestens seit Anfang 2025 offiziell in „Liquidation“, so, wie es das deutsche Vereinsrecht vorsieht. Das hinderte die Verfolgungsbehörden jedoch nicht daran, realen und vermeintlichen ehemaligen Mitgliedern des Vereins das Leben weiterhin schwer zu machen: Ende Januar 2025 kam es zu Razzien in der Palästina-solidarischen Bewegung in und um Frankfurt, die mit einem laufenden Verbotsverfahren gegen Palästina e. V. begründet wurden. Am heutigen Dienstag erfolgte nun das offizielle Verbot durch das hessische Innenministerium – begleitet durch erneute Razzien in Frankfurt am Main und Mannheim.
Polizisten durchsuchten fünf Wohnungen in Frankfurt am Main und eine in Mannheim. Allein in Frankfurt sollen laut Innenministerium 35 Polizisten im Einsatz gewesen sein. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) ließ sich mit den Worten zitieren: „Mit dem Verbot des Vereins ‚Palästina e. V.‘ setzt Hessen ein klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und gegen das Erstarken des Antisemitismus.“ Was Poseck unter Rechtsstaatlichkeit und Antisemitismus versteht, machte er zuletzt deutlich, indem er eine von Juristen scharf kritisierte und als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingestufte Gesetzesinitiative durch den Bundesrat peitschte, die das Leugnen des sogenannten „Existenzrechts Israels“ unter Strafe stellen soll.
Aitak Barani, Liquidatorin des aufgelösten Vereins, erklärte gegenüber UZ: „Das Verbot ist absurd und gefährlich zugleich. Absurd, weil Palästina e. V. gar nicht mehr existiert und damit der vermeintliche Grund für dieses Vorgehen obsolet ist. Gefährlich, weil der Staat hier etwas ausprobiert: Er leugnet, dass der Verein aufgelöst wurde, und definiert jetzt einfach selbst, wer alles dazu gehört. Er versucht damit, einen Großteil der Palästina-Solidarität in Frankfurt und darüber hinaus bis nach Baden-Württemberg zu kriminalisieren.“ Gegen diese Kriminalisierung finden noch am heutigen Abend Kundgebungen in Frankfurt am Main und Mannheim statt.
Palästina e. V. ist nicht die erste Organisation, die in der BRD wegen ihres politischen Einsatzes für Palästina verboten wurde. 1972 erklärten die westdeutschen Behörden die Unionen der Palästinensischen Arbeiter (GUPA) und der Studenten (GUPS) für illegal. Im November 2023 verbot das Bundesinnenministerium den deutschen Ableger des palästinensischen Gefangenensolidaritätsnetzwerks Samidoun und sprach auch der Hamas ein Betätigungsverbot aus. Am 16. Mai 2024 wurde schließlich die Gruppe „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU) verboten.
Im November 2024 verabschiedete der Bundestag zudem mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD, Grünen und AfD eine Resolution, in der er seinen Willen bekundete, die weltweite BDS-Bewegung in Deutschland zu verbieten. Weitere Palästina-solidarische Organisationen, einschließlich der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost e. V., sind von Verbotskampagnen seitens der Politik und der Behörden betroffen.
Die Verbotsverfügung gegen Palästina e. V., die UZ vorliegt, weist auf den ersten Blick zahlreiche Parallelen zu den Verboten von Samidoun und PSDU auf. Vor allem fällt die rein politische Argumentation auf, die Völkerrecht und Meinungsfreiheit schlicht ignoriert und stramm auf Linie der zionistischen deutschen Staatsräson ist. Jede Kritik an Israel wird darin als „antisemitisch“ diffamiert. Zudem arbeiten die Behörden einmal mehr mit Kontaktschuld – etwa zur Jüdischen Stimme, zu PSDU, zur DKP oder zur Kommunistischen Organisation (KO). Zu den Kuriositäten des Dokuments gehört eine Passage, in der es heißt, dem weltbekannten israelischen Historiker Ilan Pappe, dessen Bücher Palästina e. V. als „Einstiegsliteratur“ empfahl, werde „allgemein vorgeworfen, einseitig Partei (für die Palästinenser, UZ) zu ergreifen und methodisch unsauber zu arbeiten.“









