Auch Union-Busting will gelernt sein. Das musste ein Gastronom kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht München erfahren. Dort war er von einem ehemaligen Minijobber verklagt worden, der sich einst als Aushilfskellner das Jura-Studium finanzieren wollte. Doch nachdem dieser aufmüpfige Neunmalklug erste Schritte zur Gründung eines Betriebsrates unternommen hatte, versuchte der Gastronom, den Studenten aus dem Betrieb zu ekeln: keine Schichtzuteilungen mehr, Zwangsversetzung in die Küche und schließlich die Kündigung wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“. Das ließ der angehende Jurist nicht auf sich sitzen. Mit 36 Klageanträgen forderte er alles, was ihm von Rechts wegen zusteht: Ersatz für den Verdienstausfall, die entgangenen Trinkgelder, die vergünstigten Mahlzeiten und den verfallenen Urlaubsanspruch, Übernahme der Reinigungskosten für die Arbeitskleidung und eine Erstattung des „Gläsergeldes“, das den Kellnern pauschal vom Lohn abgezogen worden war (für den Fall, dass mal ein Glas kaputt geht). Insgesamt rund 100.000 Euro. Und das Landesarbeitsgericht gab ihm recht. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Wer andere ausbeutet, sowieso.
Union-Busting will gelernt sein

Foto: Kues / depositphotos.com
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"Union-Busting will gelernt sein", UZ vom 25. Juli 2025
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