Betr.: Anne Rieger, UZ v. 4. 8.

Urlaub nicht selbst bezahlt

Von Rainer Perschewski, Berlin

Hinsichtlich der Einschätzung des EVG-Tarifabschlusses verfährt die Autorin dieses Artikels frei nach dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Sie geht fehl in der Annahme, dass die Arbeitszeitverkürzung in Form der bezahlten sechs Tage mehr Urlaub nur von denen genommen wird, die „es sich leisten können“, statt des Urlaubes eine bezahlte Stunde in der Woche mehr zu arbeiten. Im DB-Konzern entfiel – gerade auch in niedriger bezahlten Dienstleistungsunternehmen – die Wahl überdurchschnittlich oft auf mehr Urlaub (bis an die 70 Prozent). Anne irrt daher, wenn sie schreibt, dass diese Kolleginnen und Kollegen ihren Urlaub „selber bezahlen“, da sie auf eine Lohnerhöhung verzichten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in diesem Jahr noch eine Lohnrunde ansteht. Sie irrt auch, dass hierfür kein Personal eingestellt wird. Eine Schichtplanung in den operativen Bereichen, in denen die DB AG aufgrund laufender Verträge auch zur Erbringung von Leistungen verpflichtet ist, kann nur umgesetzt werden, wenn hierfür auch Personal eingestellt wird. Derzeit ist von etwa 3 000 Stellen die Rede. Es war nicht im Interesse des Unternehmens, dieses Wahlmodell zu machen. Gerade wegen dieser Wahl mit Urlaub waren wir Sekunden vor dem Warnstreik, den das Unternehmen unbedingt vermeiden wollte. Denn ein EVG-Streik könnte auch nicht durch einen Notfahrplan unterlaufen werden.

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"Urlaub nicht selbst bezahlt", UZ vom 11. August 2017



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