Verbot möglich und sinnvoll

ver.di fordert, in der Paketbranche Werkverträge an Subunternehmen und Leiharbeit zu verbieten. Das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat dazu nun ein Gutachten vorgelegt. Darin kommen Rechtswissenschaftler zu dem Schluss, dass ein solches Verbot gegen die miesen Arbeitsbedingungen in der Paketbranche wirksam sein könnte und rechtlich auch möglich wäre.

Die Paketbranche boomt: Der Zuwachs im Onlinehandel hat zur Verdoppelung des Sendungsvolumens innerhalb von zehn Jahren beigetragen. Die Zustellerinnen und Zusteller profitieren davon nicht. Der Stundenlohn von Vollzeitbeschäftigten, der 2009 im Schnitt bei 17,12 Euro lag, betrug 2020 gerade einmal 17,13 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat zudem immer wieder „eklatante Verstöße“ gegen das Mindestlohngesetz festgestellt. Unbezahlte Überstunden sind ebenso verbreitet wie unberechtigte Lohnabzüge für Verzögerungen oder Schäden an Paketen und Fahrzeugen. Pausen fallen regelmäßig aus, die Höchstarbeitszeit wird oft weit überschritten.

Diese Missstände sind dadurch verschärft, dass von den sechs großen Konzernen, die den Markt dominieren, nur DHL Pakete nahezu vollständig von der eigenen Belegschaft zustellen lässt. Die anderen Unternehmen setzen zu einem mehr oder weniger großen Anteil auf kleine oder mittelgroße Subunternehmen. Amazon etwa beschäftigt überhaupt keine Stammarbeitskräfte in der Zustellung, sondern habe diesen Bereich komplett ausgelagert. Insgesamt ist fast die Hälfte der Zustellerinnen und Zusteller in Deutschland bei Subunternehmen angestellt.

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"Verbot möglich und sinnvoll", UZ vom 22. September 2023



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