Das Verwaltungsgericht Hamburg hat der Marxistischen Abendschule Hamburg (MASCH) im Rechtsstreit mit dem Landesverfassungsschutz Recht gegeben. Demnach darf der „Verfassungsschutz“ (VS) seinen Bericht von 2021 nicht mehr verbreiten. Darin wurde die MASCH als „linksextremistisch“ gekennzeichnet, was zum Verlust der Gemeinnützigkeit führte. Rechtsanwalt Ridvan Ciftci, der die Klage der MASCH gegen ihre Erwähnung im VS-Bericht vertreten hat, kommentierte auf der Homepage des MASCH-Mitgliedes Michael Hopp: „Es ist ein zweischneidiges Schwert.“ Einerseits dürfe der Verfassungsschutz den Jahresbericht 2021 nicht mehr veröffentlichen, und das Finanzamt müsste damit die Gemeinnützigkeit wieder zugestehen. Auf der anderen Seite halte das Gericht deutlich fest, „die auf die Theorien von Karl Marx zentrierte Betätigung des Klägers steht prinzipiell im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die von Marx begründete Gesellschaftstheorie – mit der sich der Kläger befasst – dürfte in wesentlichen Punkten mit den in Paragraph 5 Absatz 5 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes angeführten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sein.“ Hopp hat die Urteilsbegründung in seinem Blog veröffentlicht.
Verfassungsfeind Marx
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"Verfassungsfeind Marx", UZ vom 8. August 2025
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