Am 18. November beschloss der Bundestag unter dem Vorwand der Bekämpfung von Covid19 Änderungen des Strafgesetzbuches, des Infektionsschutzgesetzes, der Sozialgesetzgebung, des Arbeitsschutzgesetzes, des Pflegegesetzes, des Familienpflegegesetzes und einiger anderer mehr. Des Weiteren werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Versammlungsfreiheit, und der Freizügigkeit eingeschränkt. Frau Göring-Eckardt sprach von einem gesellschaftlichen Schutzwall. Antifaschistisch scheint mir dieser Schutzwall nicht zu sein.
Zu „Placebos gegen die Pandemie“, UZ vom 19. November
Was für ein Schutzwall?
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