AfD und EVG – das geht nicht zusammen

Von Rainer Perschewski

Vor wenigen Wochen gab ein Mitglied und Betriebsrat der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in Sachsen-Anhalt seinen Beitritt zur AfD und seine Kandidatur für diese Organisation zu den nächsten Wahlen bekannt. Ebenso veröffentlichte er gleichzeitig seine Vorstellungen, in denen er rassistische und antidemokratische Haltungen deutlich machte.

Die EVG in Sachsen-Anhalt reagierte sofort und erklärte auf ihrer Landeskonferenz, dass dies im Widerspruch zu den Grundsätzen und Zielen der EVG stehe. Diesem folgte die Landeskonferenz der EVG in Berlin umgehend. Hinzu kam ein zweiter Fall eines EVG-Mitgliedes in Bayern. Auf der Sitzung des Bundesvorstandes der EVG wurde daraufhin in der letzten Woche eine Unvereinbarkeitserklärung der EVG verabschiedett, in der deutlich bestimmt ist, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft von AfD-Mitgliedern in der EVG unvereinbar mit deren Grundwerten ist. Diese Werte sind in den Dokumenten der EVG festgeschrieben. In diesen ist festgelegt, dass die EVG für die Weiterentwicklung der Demokratisierung von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung eintritt und zu den Grundwerten Vielfalt, Respekt und Wertschätzung gehört. Die Gewerkschaft fördert aktiv die Chancengleichheit und Teilhabe in Gesellschaft, Betrieb und Gewerkschaft unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung. In der Erklärung heißt es:

„Der Bundesvorstand der EVG stellt fest, dass die AfD und andere rechtspopulistische bzw. rechtsextreme Parteien sowie Gruppierungen den Positionen und Zielen der EVG unvereinbar gegenüberstehen. Diese Parteien und Gruppierungen, die sich zudem direkt oder indirekt arbeitnehmer- und/oder gewerkschaftsfeindlich verhalten, können kein politischer Partner der EVG sein. Ein öffentliches Eintreten für die AfD und ihre Programmatik bzw. andere rechtspopulistische oder rechtsextreme Parteien oder Gruppierungen ist ein Verhalten, das den Zielen und der Satzung der EVG entgegensteht und dem Ansehen der Gewerkschaft schadet.“

Darüber hinaus fordert der Bundesvorstand EVG-Mitglieder, die diesen Gruppierungen angehören, zum Austritt aus der EVG auf. Im Falle der beiden Funktionäre wurde zeitgleich ein Ausschlussverfahren eingeleitet.

Diese Reaktion steht in einer Linie mit den Aktivitäten der EVG. Der Bundesvorsitzende Alexander Kirchner unterstrich das Engagement der EVG gegen „rechtsextremistische und rassistische Umtriebe“. So wurden im Bahnkonzern Azubi-Projekte gegen Hass und Gewalt initiiert, in der Bildungsarbeit Gedenkstättenfahrten und Seminare durchgeführt. Auch die Unterstützung des Kumpelvereins „Gelbe Hand“ zählt zu diesen Aktivitäten. Über Letzteren erhalten Betriebsräte und Gewerkschafter Handlungshilfen, wie mit rechten Entwicklungen im Betrieb umzugehen ist.

Schon in der Vergangenheit wurden Mitglieder von Nazi-Parteien aus der Eisenbahnergewerkschaft ausgeschlossen. „Wer bestimmte Grenzen überschreitet“, so Alexander Kirchner, „gehört nicht mehr zu uns.“ Kirchner machte aber auch deutlich, dass er Handlungsbedarf sieht: „Wir müssen uns um die Themen der Menschen kümmern. Gute Arbeit, mehr Tarifbindung, soziale Gerechtigkeit, bezahlbares Wohnen – das sind die Themen, die die Menschen interessieren und die wir aufgreifen müssen.“

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"AfD und EVG – das geht nicht zusammen", UZ vom 12. April 2019



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