Betr.: „Ist Antifaschismus verfassungsfeindlich?“, UZ vom 8.7.2016 und Leserbrief dazu

Antifaschismus ohne Kommunisten?

Von Thomas Mehner, Krefeld

Vorbemerkung der Redaktion: Wir wiederholen wesentliche Teile des Leserbriefs von Thomas Mehner zum oben genannten Artikel, die gekürzt worden waren.

Das Urteil des Münchner VG gegen die VVN-BdA stützt sich wesentlich auf zwei Vorwürfe: Mitarbeit von Kommunisten und Nähe zu einem klassenmäßig begründeten Antifaschismus, der den Faschismus als Form bürgerlicher Herrschaft versteht. Daran ist aus zwei Gründen nichts Außergewöhnliches: 1. weil beides schlicht selbstverständlich sein sollte und 2. weil von staatlichen bürgerlichen Institutionen gar nichts anderes zu erwarten ist, als dass sie daraus den Vorwurf der Demokratie- bzw. Staatsfeindlichkeit kons­truieren. (…)

So weit, so klar. Aber wie geht nun die VVN-BdA mit diesen „Vorwürfen“ um? Kämpft sie um die Legitimität, Berechtigung, Notwendigkeit eines klassenmäßig begründeten Antifaschismus? Steht sie bewusst zur Mitarbeit von Kommunisten? Vertritt sie den Standpunkt, wenn die bayerische Staatsregierung wirklich demokratisch sein wollte, müsste sie den Antikommunismus aufgeben? Leider nein. Statt dessen ein dreifaches Lamento, wie sie sich durch den Kommunismusvorwurf diffamiert (!) fühlt: „Für den Prozess … wurde die Diffamierung wieder aus der antikommunistischen Mottenkiste geholt. Kein Mittel ist hier der Staatsregierung zu billig – Hauptsache, die VVN-BdA kann mit dem Etikett ‚kommunistisch‘ belegt werden.“ Und froh ist sie darüber, dass der Vorwurf gegen eine ihrer Funktionärinnen, sie habe einen Infostand von Kommunisten geleitet, nicht stimmte und im VS-Bericht geschwärzt werden musste. Trauriges Fazit: Die VVN-BdA weicht vor dem Antikommunismus zurück, distanziert sich vom kommunistischen Bündnispartner. Und was sagt die Partei/UZ zu diesem Versagen? Leider nichts. Das ist schon sehr irritierend.

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"Antifaschismus ohne Kommunisten?", UZ vom 29. Juli 2016



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