Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigt „Sozialstaatsreform“ an

Armut für alle!

Die alte Tante SPD hat es immer noch drauf. Gerade noch hat sich der sogenannte „Wirtschaftsflügel“ der CDU bei dem Versuch, das Recht auf Teilzeit zu streichen, ein blaues Auge abgeholt. Da kommt eine Kommission unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) mit Vorschlägen für eine „Sozialstaatsreform“ um die Ecke – und wird gefeiert.

Dabei gleichen sich die Ziele, denn das Arbeiten in Teilzeit ist auch ein Dorn im Auge der „Sozialstaatskommission“. Deshalb – so lautet ein Vorschlag – sollen „klare Anreize“ gesetzt werden, um „sozialversicherungspflichtig in Vollzeit oder vollzeitnah beschäftigt zu sein“. Gelingen soll das dadurch, dass geringfügige Beschäftigung unattraktiv gemacht wird. Wer nur wenig Geld hinzuverdient, soll es nach den Vorstellungen der Kommission künftig nahezu vollständig mit den Sozialleistungen verrechnen müssen. Höhere Einkünfte sollen mit geringeren Abzügen etwas weniger bestraft werden. Eine schöne Brücke für Unternehmen, die so niedrige Löhne zahlen, dass auch ihre „vollzeitnahen“ Angestellten weiterhin auf Transferleistungen angewiesen sind.

Kern des Kommissionspapieres, das bis zum Ende des kommenden Jahres in ein Gesetzespaket überführt werden soll, ist aber nicht weniger als der „Komplettumbau des Sozialstaates“ („Handelsblatt“). Die Grundsicherung soll mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zusammengelegt werden. Dann dürften sich 1,2 Millionen Haushalte, die Ende 2024 Wohngeld bezogen haben, eine Nummer im Sozialamt beziehungsweise im Jobcenter ziehen. Grundsicherung für alle!

Vor allem aber liefert das Papier eine Sprachregelung für den kommenden Kahlschlag. „Einfacher“ soll der Sozialleistungsbezug werden, „transparenter“ und natürlich auch noch „digitaler“. Wer sich einmal durch den Behörden- und Antragsdschungel gekämpft hat, neigt dazu, diese Ankündigungen zu begrüßen. Wer dann weiterliest, dass hierzu vor allem auf Pauschalen und KI-gestützte „automatisierte Verwaltungsverfahren“ zurückgegriffen wird, dürfte jedoch ins Grübeln kommen.

So wie der Sozialverband VdK, der zwar „wichtige und richtige Ansätze“ ausgemacht hat, aber auch warnt: „Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen, zum Beispiel durch Kürzungen bei den Wohnkosten.“

Das dürfte ein frommer Wunsch bleiben. Schließlich ist die Bundesregierung noch immer auf einem beispiellosen Aufrüstungskurs, der in den kommenden Jahren hunderte Milliarden Euro verschlingt. Dass das Geld dafür nur durch einen Kahlschlag in den Sozialsystemen gewonnen werden kann, wird selbst von der „Kanonen-und-Butter“-Fraktion in der Sozialdemokratie kaum noch angezweifelt. Tatsächlich kündigt auch der Vorschlag der Sozialstaatskommission schon erste Kürzungen an: Heizkosten sollen unter bestimmten Bedingungen nur noch teilweise erstattet werden. Bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wird auf „konkrete Maßnahmen zur zeitnahen Begrenzung der Kosten“ gedrängt.

So dient der Aufschlag der Kommission vor allem einem Zweck: der Verschleierung der Zerschlagung des Sozialstaates unter dem Vorwand einer monströsen und undurchschaubaren „Reform“. Was dabei herauskommen soll, wird derzeit in der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kostenbegrenzung bei den Sozialleistungen“ ermittelt, die den zweiten und entscheidenden Teil der „Sozialstaatsreform“ beisteuert. Gut möglich, dass die soziale Absicherung dann tatsächlich sehr viel „einfacher“ wird. Wer nicht auf Unterstützung hoffen muss, braucht sich nicht länger mit Anträgen und Behörden herumzuschlagen.

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"Armut für alle!", UZ vom 30. Januar 2026



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