Zum Tariftreuegesetz

Auf dem Papier

Der DGB spricht von einem Meilenstein für faire Löhne. Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander tobt: „Das Gesetz ist völlig impraktikabel, verlangsamt und verteuert Vergaben zulasten der Steuerzahler.“

Der Hintergrund seines Wutausbruchs: Der Bundestag hatte mit den Stimmen der Regierungskoalition aus Union und SPD ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Die Grünen stimmten ebenfalls dafür, während sich die Linksfraktion, der die Regelungen nicht weit genug gingen, enthielt. Nur die AfD votierte dagegen. Das Gesetz sieht vor, öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen künftig nur an Firmen zu vergeben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten.

Damit wird zumindest auf dem Papier die gemeinsame Forderung von Gewerkschaften und SPD umgesetzt, dass mit Steuergeld kein Lohndumping gefördert werden darf. Darüber hinaus soll das Gesetz dabei helfen, die Tarifbindung wieder zu stärken. Vor dem Hintergrund, dass gerade nur mehr 49 Prozent aller Beschäftigten in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten, wäre das auch bitter nötig.

Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Der zwischen Union und SPD ausgehandelte Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. So soll es erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen sogar erst ab 100.000 Euro. Dadurch fallen rund ein Viertel aller öffentlichen Aufträge heraus. Lieferverträge, etwa für Fahrzeuge, Ausrüstungen und Material, werden von dem Gesetz gar nicht erst erfasst. Auch für Rüstungsaufträge – und damit für den Großteil der anstehenden staatlichen Investitionen – spielt das Tarifkriterium keine Rolle.

Hinzu kommt das nicht unwichtige Detail, dass Unternehmen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht zwangsweise tarifgebunden sein müssen, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Sie müssen lediglich die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Rechtsverordnung festgeschrieben hat. Dies darf das SPD-geführte Ministerium selbstverständlich nicht allein entscheiden, sondern nur „im Benehmen“ mit dem Wirtschaftsministerium, dem eine gewisse Katherina Reiche vorsteht. Wenn sich im März dann auch noch der Bundesrat mit dem Gesetz befasst und „verschlimmbessert“ hat, wird vielleicht auch der Geschäftsführer von Gesamtmetall wieder ruhig schlafen können.

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"Auf dem Papier", UZ vom 6. März 2026



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