Bundestag schließt Repräsentanten Russlands und Belarus’ von Weltkriegsgedenken aus. Führende Tageszeitung behauptet Kontinuität eines „großrussischen Imperialismus“ – „vor Hitler“, in den 1940er Jahren, im Ukraine-Krieg

Befreiung ohne Befreier

Der Deutsche Bundestag sperrt von der heutigen Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag des Kriegsendes alle Repräsentanten Russlands und Belarus’ aus, deren Vorgängerstaat weite Teile Deutschlands, auch Berlin, befreit hatte. Bereits am Sonntag hatte der russische Botschafter in der Bundesrepublik an den Gedenkveranstaltungen in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück nicht teilnehmen dürfen. Beide Konzentrationslager waren Ende April 1945 von der Roten Armee befreit worden. Durch deutschen Terror kamen 27 Millionen Bürger der Sowjetunion und rund ein Viertel der Bevölkerung der belorussischen Sowjetrepublik zu Tode. Vertreter ihrer Nachfolgestaaten sind beim deutschen Gedenken nicht mehr erwünscht. Zur Begründung heißt es, Russland führe einen „Angriffskrieg gegen die Ukraine“. Botschafter gleich mehrerer Staaten, die in den vergangenen Jahren fremde Staaten überfallen haben, werden heute im Bundestag erwartet, der seinerseits im Jahr 1999 einen Angriffskrieg beschlossen hat. Grund für die klare Ungleichbehandlung ist, dass Berlin Moskau im Ukraine-Krieg niederzuringen sucht. Außenminister Johann Wadephul erklärt, Russland sei „für immer ein Feind“.

„Vom Hausrecht Gebrauch machen“

Die explizite Ausladung der Botschafter sowie anderer offizieller Repräsentanten Russlands und Belarus’ von den Gedenkveranstaltungen zum 80. Jahrestag des Kriegsendes hatte bereits Anfang April hohe Wellen geschlagen. Damals war eine als streng vertraulich klassifizierte Handreichung des Auswärtigen Amts bekannt geworden, die sich an die Bundesländer, Kreise und Kommunen wandte. In dem Papier hieß es, es dürfe „keine Einladung an russische und belorussische Vertreter zu Gedenken von Bund, Ländern und Kommunen“ geben. Zur Begründung warnte das deutsche Außenministerium vor „Propaganda, Desinformation und geschichtsrevisionistischer Verfälschung“. Beispiele dafür, dass sich Repräsentanten auch nur eines der beschuldigten Staaten bei Gedenkfeiern solcher Provokationen schuldig gemacht hätten, konnte ein Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz freilich nicht nennen. In der Handreichung des Auswärtigen Amts hieß es weiter, sollten Repräsentanten der zwei Staaten „unangekündigt erscheinen“, könnten die Veranstalter des jeweiligen Gedenkens „von ihrem Hausrecht Gebrauch machen“. Damit stellte das Ministerium den Hinauswurf von Vertretern von Ländern frei, denen der deutsche Vernichtungskrieg eine beispiellose Zahl an Todesopfern abverlangt hatte – mutmaßlich 27 Millionen im Fall der Sowjetunion, deren Nachfolgestaat Russland ist; ein Viertel der Bevölkerung von Belarus.

Ausdrücklich ausgeladen

In der Praxis wurde die Berliner Direktive, die noch von der vormaligen Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) verantwortet wurde, nur teilweise umgesetzt. So konnte der russische Botschafter Sergei Netschajew am 16. April am offiziellen Gedenken an die Schlacht um die Seelower Höhen teilnehmen. Die Schlacht eröffnete die letzte große Offensive der Roten Armee zur Befreiung Berlins. In ihr wurden mehr als 33.000 sowjetische Soldaten getötet. Teilnehmen konnte Netschajew auch an den Erinnerungsfeiern in Torgau, wo sich am 25. April 1945 sowjetische und US-amerikanische Soldaten im Verlauf der Befreiung Deutschlands erstmals die Hand reichten. Allerdings politisierte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer das Gedenken, indem er Russland Kriegsschuld vorwarf – am Ukraine-Krieg. Nicht teilnehmen durften Netschajew sowie sein belorussischer Amtskollege an den offiziellen Gedenkveranstaltungen in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück am 4. Mai. Die Konzentrationslager waren Ende April 1945 von der Roten Armee befreit worden. Man habe den russischen Botschafter ausdrücklich ausgeladen, teilte der Leiter der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Axel Drecoll, mit. Falls er dennoch komme, „werden wir unser Hausrecht durchsetzen – in enger Abstimmung mit den Sicherheitskräften“.

Der Club der Angriffskrieger

Auch an der Gedenkveranstaltung im Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag dürfen die Botschafter Russlands und Belarus’ nicht teilnehmen. Eingeladen sind nach Angaben aus dem Parlament aber die Botschafter aller anderen in Berlin vertretenen Staaten. Dazu gehören Repräsentanten der anderen Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, denen Berlin die Befreiung vom NS-Regime ebenso zu verdanken hat wie der Sowjetunion respektive ihrem Nachfolgestaat. Der Teilnahme des US-Botschafters steht die Tatsache nicht entgegen, dass die Vereinigten Staaten – unter anderem – den Irak im Jahr 2003 mit einem Angriffskrieg überzogen. Die Botschafter Frankreichs und Britanniens werden nicht mit Hinweis auf den Angriffskrieg ausgesperrt, den ihre Staaten im Jahr 2011 gegen Libyen führten. Auch die Tatsache, dass der Veranstalter des Gedenkens, der Deutsche Bundestag, im Jahr 1999 dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien mehrheitlich zustimmte, hat heute für das Gedenken keinerlei Folgen. Mit Blick auf eingeladene Ukrainer heißt es, man könne es ihnen nicht zumuten, gemeinsam mit Vertretern Russlands des Kriegsendes zu gedenken. Wie möglicherweise anwesende Repräsentanten des Iraks, Libyens und Serbiens es empfinden, gemeinsam mit Repräsentanten der USA, Frankreichs, Britanniens und Deutschlands die Berliner Gedenkveranstaltung zu begleiten, wurde noch nie gefragt.

Kein Anspruch auf Respekt

Lediglich der ehemalige Bundestagspräsident und heutige Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung Norbert Lammert (CDU) lässt Kritik an der Ausgrenzung Russlands erkennen. Er sei sich „nicht sicher“, ob staatliche Vorgaben wie die erwähnte Handreichung des Auswärtigen Amts angemessen seien, äußerte Lammert im ZDF. Jedenfalls könne es „keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass unabhängig von aktuellen Entwicklungen, so schmerzlich, so bedrückend, so brutal sie auch sein mögen, Opfer von Kriegen“ – Lammert bezog das auf die sowjetischen Opfer im Weltkrieg – „Anspruch auf Respekt haben“. Das Auswärtige Amt und der Deutsche Bundestag sehen dies im Falle Russlands und Belarus’ anders.

„Die Brutalität der Roten Armee“

Die Ausgrenzung Russlands und Belarus’ vom Berliner Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs geht mit Bestrebungen einher, das Vorgehen der Sowjetunion im Krieg sowie nach der Befreiung Deutschlands von der NS-Herrschaft neu zu interpretieren. So haben in den vergangenen Tagen Leitmedien begonnen, den 8. Mai nicht mehr als Tag des Kriegsendes, sondern als Beginn des darauf folgenden Geschehens zu betrachten – dies vor allem mit Blick auf die Umsiedlung der deutschsprachigen Bevölkerungsteile Osteuropas, besonders Polens und der Tschechoslowakei. Dabei war nicht nur von einer speziellen „Brutalität der Roten Armee“ die Rede, „auch wenn sie letztlich an der Befreiung Deutschlands vom NS-Terror entscheidend mitgewirkt hat“, wie etwa der NDR noch einräumte.

„Der russisch-imperiale Komplex“

Mit Blick auf die Umsiedlung selbst hieß es in der vergangenen Woche in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, bei ihr seien „machtpolitische“ Pläne der Sowjetunion „in der langen Linie des großrussischen Imperialismus“ von großer Bedeutung gewesen. So hätten „als reine Kompensation“ für die mit der staatlichen Neuordnung Osteuropas „verloren gehenden polnischen Ostgebiete“ eigentlich „Ostpreußen oder Oberschlesien vollauf genügt“, hieß es in dem Blatt weiter. Dass noch mehr Ostgebiete des Deutschen Reichs Polen übergeben worden seien, sei „allein deshalb“ geschehen, „weil Stalin mit List und Tücke darauf hinarbeitete“. „Die Vertreibung vieler Millionen Menschen in ein Rest-Deutschland“ habe dem „Kreml die Chance“ geboten, „einen überbevölkerten Krisenherd im Kern Mitteleuropas zu schaffen“, behauptet der Historiker Manfred Kittel, der an der Universität Regensburg lehrt. Dabei hätten die „Ostvertriebenen“ nach den russischen Plänen „ein Ferment der Unruhe und der sozialen Dekomposition bilden“ sollen. „Der russisch-imperiale Kontext“ sei „in der konkreten diplomatischen Anbahnungs- und später auch in der praktischen Durchführungsphase der Vertreibungen zentral“ gewesen. Den „großrussischen Imperialismus“, fährt Kittel fort, habe es „bereits lange vor Hitler“ gegeben – und es gebe ihn „auch ohne Hitler bis heute“, zum Beispiel „in Form des anhaltenden Vernichtungskrieges“ gegen die Ukraine.

„Für immer ein Feind“

In Kittels Perspektive eines epochenübergreifenden russisch-sowjetischen „Imperialismus“ kann es eine Kooperation mit Russland bloß in Phasen relativer russischer Schwäche geben – so etwa in den 1990er und den 2000er Jahren, als die Bundesrepublik durch eine gewisse Zusammenarbeit mit Moskau Zugriff auf die immensen russischen Erdgasvorkommen erhielt. Sobald Russland erstarkt, wäre ein Konflikt mit ihm demnach unvermeidlich. Dazu passt, was der neue deutsche Außenminister Johann Wadephul Anfang Februar im Telefongespräch mit zwei russischen Satirikern zum Ukraine-Krieg äußerte: „Wie auch immer der Krieg mit Russland endet – Russland bleibt für uns für immer ein Feind.“

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