Vier Münchner Bürger haben vor dem Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die Bayerische Gemeindeordnung eingereicht. Die Kläger, zu denen der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Hildebrecht Braun und die deutsch-israelische Staatsbürgerin Shelly Steinberg gehören, kritisieren einen neuen Passus, nach dem Kommunen Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen untersagen können, bei denen „antisemitische Inhalte zu erwarten sind“. Sie sehen dadurch insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Gebot der Rechtsklarheit gefährdet. Laut BR24 verwies Braun zum Beispiel auf eine Nakba-Ausstellung in der Münchner Seidlvilla im Jahr 2024. Die Stadt München hatte sich damals von der Ausstellung distanziert: „Die Seidlvilla ist als öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München rechtlich dazu verpflichtet, ihre Räumlichkeiten für die Ausstellung zur Verfügung zu stellen.“ Die Kläger fürchten, dass ähnliche Ausstellungen und Veranstaltungen künftig leichter verhindert werden können. Wie lange das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dauern wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Beklagenswerte Gemeindeordnung
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)
"Beklagenswerte Gemeindeordnung", UZ vom 9. Oktober 2026






