Es ist richtig, dass das LL-Bündnis juristische Schritte gegen den rechtswidrigen Polizeieinsatz prüft. Es sollte sie auch ergreifen. Auf die beteiligten FDJler werden Strafprozesse zukommen. Dort müssen sich die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte positionieren. Es kann auch vor dem Verwaltungsgericht eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben werden. Ich habe als Demonstrationsteilnehmer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizeipräsidentin eingelegt. Das kann jeder machen. Das Recht steht auf Seiten der FDJler. Recht zu haben bedeutet aber nicht unbedingt, Recht zu bekommen.
Zu „Prügelorgie mit Vorsatz“, UZ vom 15. Januar
Beschwerde gestellt
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