Rechtfertigung für Völkerrechtsbruch und Alibi für Kriegshandlungen

Der Menschenrechtsimperialismus

Mit den Ausgaben der UZ vom 18. Juni (Uiguren) und 9. Juli (Einkreisungspolitik der NATO) haben wir bereits Themen zur Einordnung der weltpolitischen Ziele der imperialistischen Staaten, insbesondere hinsichtlich ihrer Ziele gegenüber Russland und China, aufgegriffen. Eine wichtige Blendgranate bei der ideologischen Kriegsvorbereitung ist der an den strategischen Gegner gerichtete Vorwurf der Verletzung der Menschenrechte. Ob gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Iran, Libyen, Syrien, Russland, Venezuela, Kuba, China … – immer spielt sich die „westliche Wertegemeinschaft“ als Wahrer der Menschenrechte auf. Man schreit „Menschenrecht“ und bricht das Völkerrecht. Auch diesen Artikel sehen wir als Grundlage für eine „Aktuelle halbe Stunde“ auf einem Gruppenabend der DKP. Weitere Materialien finden sich unter dkp.de/partei/theorie-und-bildung/.

Im Rahmen eines Vortrags vor Heidelberger Schülern im Jahr 2013 sagte der SPD-Politiker Egon Bahr: „In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“

Menschenrecht ist das Recht jedes Menschen auf Schutz seines Lebens, seiner Würde, seiner Gesundheit. Es sind Rechte, die dem Menschen als solchem zukommen, im Gegensatz etwa zu Verfassungsrechten. Es handelt sich, wie Hermann Klenner schreibt, „um Ansprüche der Bürger an den Staat auf Sicherheit vor ihm“. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs waren Menschenrechte vor allem im nationalen Recht von Staaten festgeschrieben. Es ging keinen anderen Staat etwas an, wie die jeweiligen Regierungen mit ihren Bürgern umgingen. Als Konsequenz aus dem Zweiten Weltkrieg fanden die Menschenrechte Eingang in das Völkerrecht. Unter dem Eindruck der Verbrechen des deutschen Faschismus hatten die Siegermächte 1945 in den Statuten der Militärtribunale von Nürnberg den Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit formuliert. Mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, proklamiert von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948, wurden diese Rechte als anzustrebendes Ideal Bestandteil des Völkerrechts. Vertragliche Ausgestaltungen erfolgten sukzessive im Wesentlichen bis 1990.

Grundsätzlich zeigen sich zwei Problemfelder: Zum einen geht es um die Festlegung dessen, was als Menschenrecht gilt. Kulturelle, ökonomische und soziale Rechte wie das Recht auf Wohnen und Arbeit werden von den dominanten kapitalistischen Staaten explizit abgelehnt. Dabei heißt es in Artikel 23 der Menschenrechtserklärung: „Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.“ Zum anderen werden Verträge einfach nicht eingehalten oder nach jeweiliger Bedürfnislage ausgelegt. Hier sind zentral die Übereinkommen gegen jede Form der Rassendiskriminierung von 1966 und das gegen die Folter und andere grausame und erniedrigende Behandlung von 1984 zu nennen. Jedermann weiß, wie es mit diesen Rechten bestellt ist, wenn beispielsweise die USA erklären, dass Waterboarding keine Folter sei.

Horrorgeschichten

Menschenrechte werden in Stellung gebracht, um Völkerrecht außer Kraft zu setzen. „Als die Menschenrechte schießen lernten“ titelte die „Süddeutsche Zeitung“ 2009 im Rückblick zehn Jahre nach dem Überfall auf Jugoslawien. Der Kosovokrieg musste „in Europa moralisch gerechtfertigt werden. (…) Der Außenminister Joschka Fischer sprach von einem ‚neuen Auschwitz‘ im Kosovo. Der Verteidigungsminister Rudolf Scharping redete von Konzentrationslagern und kolportierte Horrorstorys über die Verbrechen, die Serben an Albanern verübten: ‚Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.‘“ Und die „SZ“ erinnerte an die im Frühjahr 1999 verbreitete Sprachregelung des Bundesverteidigungsministeriums: Es handle sich bei den Bombardements im Kosovo nicht um einen Krieg, weil die NATO keine Kriegserklärung abgegeben habe.

Ab Mitte der 1970er-Jahre wurden die Menschenrechte zu einer wesentlichen Säule der US-amerikanischen Außenpolitik – mit klarer Stoßrichtung als Waffe gegen die Sowjetunion und ihre Verbündeten und als Projektion moralischer Macht in der internationalen Arena. Der damalige Direktor der Menschenrechtsabteilung der Vereinten Nationen, Theo van Boven, beleuchtete 1979 kritisch die Motive der USA und von Menschenrechtsinitiativen des Westens: „Werden humanitäre Interventionen gar im alten Stil zur Durchsetzung primär politischer und wirtschaftlicher Ziele unternommen? Stehen wir vor einer neuen Art Menschenrechtsimperialismus?“

Menschenrechte werden von den westlichen Regierungen seitdem gleichgesetzt mit den bürgerlichen Rechten, das heißt den Rechten, die das kapitalistische System als zentral und ewig erachtet: das Recht auf Handel, das Recht auf Eigentum. Die bereits völkerrechtlich geächtete „humanitäre Intervention“ wurde wieder in Stellung gebracht, die „westliche Wertegemeinschaft“ tritt die Nachfolge der kolonialen Eroberungsrechtfertigungen an: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Weil das mit der Einhaltung der Menschenrechte schon mal zum Bumerang wurde (siehe Kasten), bedient man sich zunehmend dieser genialen Wortschöpfung der „westlichen Wertegemeinschaft“. Genial deshalb, weil damit in die Köpfe gepflanzt wird, dass erstens nur der Westen Werte hat und zweitens der Westen als Gemeinschaft dargestellt wird, als Block gegen das Böse – Schicksalsgemeinschaft halt. Ein großartiger Frame.

Mittel zur Macht

So kommt es zur Erosion, zur Zerstörung der formellen Völkerrechtsordnung durch das nirgends kodifizierte Ungetüm einer Weltordnung, die allein bestimmt ist durch die Herrschaftsansprüche der imperialistischen Mächte. Die Glorifizierung der Menschenrechte als „von Gott selbst stammende Rechte reflektiert den Ewigkeitsanspruch der bürgerlichen Gesellschaft“, analysiert Hermann Klenner.
Die normative Kraft von Menschenrechten ist gering, die ideologische Wirkung jedoch ungeheuer hoch. Darum eignet sich das Einfordern von Menschenrechten so gut zur Dämonisierung des Gegners. Man schreit „Menschenrecht“ und bricht das Völkerrecht. Die bürgerlichen Menschenrechtsvorstellungen werden zur Legitimationsfassade imperialer Ansprüche; sie dienen einer Politik, die sie als „Minen gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die friedliche Zusammenarbeit gleichberechtigter souveräner Staaten benutzen will“, schreibt Bernhard Graefrath 1988 in „Menschenrechte und internationale Kooperation“. Der Imperialismus benutzt die Menschenrechte wie die bürgerlichen Rechte – als Mittel der Macht, nicht als Maß der Macht.

Diese mit westlichen Werten vorgetragene Aggressivität bringt die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baer­bock auf den Punkt: „(E)in anderer Umgang mit autoritären Regimen ist für mich in einer künftigen Bundesregierung eine Schlüsselfrage – für unsere Sicherheit und unsere Werte. Wir sind gerade in einem Wettstreit der Systeme: autoritäre Kräfte versus liberale Demokratien. Hier geht es auch um China. Das Projekt der Neuen Seidenstraße mit seinen weltweiten Direktinvestitionen in Infrastruktur oder Energienetze besteht nicht nur aus Nettigkeiten. Das ist knallharte Machtpolitik. Da dürfen wir uns als Europäer nichts vormachen.“

Menschenrechte zielen auf die Emanzipation des Menschen als Mensch – nicht nur auf die politische, sondern auf die soziale Revolution. Noch einmal Graefrath: „Die Oktoberrevolution hatte mit dem ersten sozialistischen Staat auch begonnen, die proletarische Menschenrechtsvorstellung in staatsrechtliche Normen umzusetzen und in die internationale Arena einzuführen.“ Und die Volksrepublik China ist heute auch auf diesem Gebiet eine Herausforderung für den Imperialismus.


Der Balken im Auge

„Das Gesetz in seiner erhabenen Majestät verbietet Armen wie Reichen gleichermaßen, unter Brücken zu nächtigen“, stellte der Schriftsteller Anatole France fest.

Die Maßnahmen zur Kontrolle, Sanktionierung und Umsetzung der erklärten hohen Ziele der Menschenrechte sind umfangreich und kompliziert. Das erste hierfür zuständige internationale Gremium, die Menschenrechtskommission der UN, existierte ab 1946. Den wesentlichen Grund für ihre Auflösung 2006 finden wir im Bericht der „Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel“ von 2004: Staaten hätten nicht deshalb die Mitgliedschaft in der Menschenrechtskommission angestrebt, weil sie die Menschenrechte stärken wollten, sondern um sich selbst vor Kritik zu schützen oder um Kritik an anderen zu üben.

Nachfolger ist der UN-Menschenrechtsrat, gegen dessen Einrichtung die USA stimmten. Unter Barack Obama ließen sich die USA erstmals in das Gremium wählen, unter Donald Trump verließen sie es 2018 wieder. Die damalige US-amerikanische UN-Botschafterin Nikki Haley begründete die Entscheidung damit, dass das Gremium eine „Jauchegrube der politischen Voreingenommenheit“ sei. Haley erwies sich als versierte Steinewerferin im Glashaus: „Schaut man sich die Mitgliedschaft des Rates an, sieht man eine entsetzliche Respektlosigkeit gegenüber den grundlegendsten Menschenrechten.“ Sie nannte als Beispiel Venezuela unter der Regierung von Nicolás Maduro. Welche Unverfrorenheit von Haley: Zwei Tage zuvor war ihr Land wegen der Trennung illegal Eingewanderter von ihren Kindern an der Grenze zu Mexiko vom UN-Menschenrechtsrat kritisiert worden.

Wer „erhabene Majestät“ sein darf, erklärt in Friedrich Dürrenmatts „Besuch der alten Dame“ die Protagonistin: „Die Menschlichkeit, meine Herren, ist für die Börse der Millionäre geschaffen, mit meiner Finanzkraft leistet man sich eine Weltordnung. Die Welt machte mich zu einer Hure, nun mache ich sie zum Bordell.“



Allgemeine Erklärung der ­Menschenrechte

Präambel der Resolution der Generalversammlung der UN vom 10. Dezember 1948

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Quelle: kurzelinks.de/UN-Menschenrechte


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"Der Menschenrechtsimperialismus", UZ vom 27. August 2021



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