Nach Kommentar zum Ukraine-Krieg erhielt Kay Strathus einen Strafbefehl. Rechtsanwalt: keine strafbare Handlung

Die ­herrschende Meinung runterbeten?

Der Düsseldorfer Kriegsgegner Kay Strathus hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, den er für einen Kommentar auf Facebook erhielt. Ihm wird die Billigung eines Angriffskriegs vorgeworfen. Strathus soll unter anderem darauf hingewiesen haben, dass es durchaus völkerrechtliche Argumente für das Eingreifen der Russischen Föderation in der Ukraine gegeben habe. Es drohen 3.500 Euro Geldstrafe oder 50 Tage Gefängnis. Im UZ-Interview kündigte Strathus in der vergangenen Woche an, die Strafe nicht zu zahlen (siehe Ausgabe vom 25. August). UZ sprach mit seinem Rechtsanwalt Tim Engels über den Fall, die Bedeutung des Paragrafen 140 des Strafgesetzbuches und die Frage, welche Rolle die Justiz an der Heimatfront einnimmt.

UZ: Ihr Mandant Kay Strathus hat einen Strafbefehl erhalten. Er hatte auf Facebook mit einem Grünen-Politiker diskutiert. Es gab keine Beleidigungen oder Bedrohungen, sondern eigentlich nur unterschiedliche Sichtweisen zum Ukraine-Krieg. Ein normaler Meinungsstreit, würde man meinen. Warum kommen dann ein Jahr später Gericht und Staatsanwalt und verlangen von ihm 3.500 Euro?

Tim Engels: Gute Frage. Mein Mandant hatte mich schon vor einiger Zeit konsultiert, nämlich nachdem er eine Vorladung des polizeilichen Staatsschutzes erhalten hatte. Er sollte als Beschuldigter vernommen werden, wegen Belohnung und Billigung von Straftaten nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches. Weiter hieß es damals schon, dass sich der Tatvorwurf auf einen Facebook-Kommentar meines Mandanten beziehe. Thematisch gehe es um den „russischen Angriffskrieg“ gegen die Ukraine. Interessant ist ja, dass damit die Wertung des Krieges schon vorweggenommen wurde. Mein Mandant ist dieser Vorladung nicht gefolgt, auch in der Hoffnung, dass das Verfahren gegen ihn dann sang- und klanglos eingestellt würde. Nach dem Gegenlesen dieses Chats waren für mich keine Anhaltspunkte für eine Straftat zu erkennen. Insofern war es dann tatsächlich überraschend, als auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf plötzlich dieser Strafbefehl erlassen wurde. Es lag für meinen Mandanten nahe, sich dagegen zu wehren und entsprechend Einspruch einzulegen. Jetzt müssen wir erst einmal den Akteninhalt besprechen.

UZ: Sie haben außerdem angeregt, das Verfahren einzustellen. Was würde das bedeuten, und wie sehen die Voraussetzungen dafür aus?

Tim Engels: Wir leben in einer Zeit, in der sich die Ermittlungs- und Strafverfahren gerade im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg häufen. Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich nicht ausgemacht, dass ein Verfahren am Ende zu einem Freispruch führen würde. Es könnte durchaus zu einer Verurteilung kommen, zumindest in der ersten Instanz. Und wenn man sich ersparen möchte, über Instanzen hinweg vor dem Strafgericht zu sitzen und zu prozessieren, ist es für die Betroffenen sicherlich auch ein gangbarer Weg, unter Umständen zu sagen: Ich bin damit einverstanden, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wird. Nach dem Strafbefehl kann das Verfahren gegen Kay Strathus in diesem Stadium nur noch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Das würde bedeuten, dass zumindest Restzweifel bestehen, was seine Schuld angeht. Die zweite Möglichkeit wäre die Einstellung gegen Auflage, wenn die Schuld nicht als schwer erachtet würde. Wir müssen abwarten, wie die Bereitschaften seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes sind. Mit der Anregung, das Verfahren einzustellen, haben wir also im ersten Versuch ein salomonisches Ende ohne Hauptverhandlung nahegelegt.

UZ: Kay Strathus hat sich gegen Waffenlieferungen ins Kriegsgebiet ausgesprochen. In der Einstellungsanregung an das Gericht heißt es, dass genau das eben keine Billigung eines Krieges sei – sondern das Gegenteil. Das leuchtet ein. Wer Protest gegen Waffen zur Kriegsbilligung umdeutet, wie es die Staatsanwaltschaft tut, muss die Erzählung der herrschenden Politik bereits vollständig übernommen haben. Wird die Justiz mit solchen Verfahren zum Wächter an der Heimatfront?

350502 Interview Portrait - Die ­herrschende Meinung runterbeten? - Interview, Justiz, Paragraf 140 StGB, Ukraine-Krieg - Politik

Tim Engels: Ich finde es auffällig, dass in der Konkretisierung des Strafbefehls nur wenige Teilsätze aus dem Chat verwendet werden. Der Kommentar meines Mandanten wird völlig entkontextualisiert. Wenn man diesen Chat in Gänze liest, dann wird einfach deutlich, dass da jemand mit einer antimilitaristischen Haltung argumentiert und davon ausgehend möglicherweise auch zuspitzt. Ich meine: So kann man das nicht machen. Man kann nicht Einzelsätze rausreißen und dann sagen: Du hast hier einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gebilligt. Liest man den vollständigen Beitrag, wird deutlich, dass mein Mandant das Gegenteil davon getan hat

Die angesprochene Rolle der Justiz innerhalb der herrschenden Politik finde ich ebenfalls bemerkenswert. Der Paragraf 140 ist alt. Er, beziehungsweise die Vorgängernorm, wurde in der jungen Bundesrepublik im Zuge der Wiederbewaffnung und der Westintegration unter dem Adenauer-Regime eingeführt. Bisher spielte er eigentlich keine große Rolle in der Rechtsgeschichte. Im Grunde wurde er nur auf zwei historische Situationen angewendet: Zum einen, wenn es um die Billigung von Naziverbrechen ging. Zum anderen im Zuge der RAF-Verfolgung. Bei allen völkerrechtswidrigen Angriffskriegen, die seit dem Anschluss der DDR geführt worden sind, mit und ohne Beteiligung der Bundesrepublik, ist er nie zur Anwendung gebracht worden. Auch nicht in der Zeit des völkerrechtswidrigen NATO-Krieges gegen Jugoslawien. Mir ist jedenfalls kein Ermittlungsverfahren bekannt. Insofern drängt sich schon der Eindruck auf, dass die Justiz heute instrumentalisiert werden soll, um eine politische Meinung festzuklopfen. Mich hat kürzlich ein Kollege auf die wohl bisher einzige obergerichtliche Entscheidung in diesem Kontext aufmerksam gemacht. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dazu entschieden und ist im Wesentlichen der herrschenden politischen Meinung gefolgt, ohne das aber völkerrechtlich durchzuargumentieren. Da kann man schon den Eindruck gewinnen, dass die Justiz einem politischen Auftrag folgt.

UZ: Völkerrechtlich wird über die Bewertung des Krieges durchaus gestritten. Das gilt natürlich ganz besonders für Diskussionen auf internationaler Ebene. Ist es in Deutschland inzwischen verboten, auf unterschiedliche Auffassungen hinzuweisen?

Tim Engels: Bei diesem Punkt geht es ans Eingemachte. Ich denke nicht, dass man sagen kann, dass dieser Paragraf so gedacht worden ist, dass jede Streitdiskussion zu allen möglichen Kriegen auf der Welt unterbunden werden soll und kann. Das wäre ja fürchterlich. Dann könnte man nur die herrschende Meinung runterbeten. Bei allem anderen liefe man Gefahr, sich strafbar zu machen. Insofern hoffe ich auch, dass am Ende ein Freispruch steht, wenn es hier zum Prozess kommen sollte. Mal ein Beispiel dafür, wie komplex das Problem ist: Bei der Bewertung des Krieges kommt es darauf an, ob die Kriterien der völkerrechtswidrigen Aggression erfüllt sind oder nicht. Da sind viele Interpretationsmöglichkeiten offen, auch wenn einige davon von Minderheiten unter den Völkerrechtlern vertreten werden. Allein das deutet zumindest darauf hin, dass eine Völkerrechtswidrigkeit nicht offenkundig ist. Da scheint es absurd, dass ein juristischer Laie strafrechtlich dafür verurteilt werden kann, dass er eine völkerrechtliche Minderheitenposition vertritt.

Über den Autor

Vincent Cziesla, Jahrgang 1988, ist seit dem Jahr 2023 Redakteur für das Ressort „Politik“. Der UZ ist er schon seit Jahren als Autor und Verfasser der „Kommunalpolitischen Kolumne“ verbunden. Während eines Praktikums lernte er die Arbeit in der Redaktion kennen und schätzen.

Cziesla ist Mitglied des Neusser Stadtrates und war von 2014 bis 2022 als hauptamtlicher Fraktionsgeschäftsführer der Linksfraktion in Neuss beschäftigt. Nebenberuflich arbeitet er in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung.

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"Die ­herrschende Meinung runterbeten?", UZ vom 1. September 2023



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