Ein für alle Mal abschaffen

IPPNW zum Atomwaffenverbot

Der Atomwaffenverbotsvertrag, Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW), wurde am 7. Juli 2017 abgeschlossen. Damit werden Atomwaffen weltweit stigmatisiert und delegitimiert. Aus der Präambel des Vertrages ist zu entnehmen, dass die katastrophalen Folgen eines Einsatzes und die Risiken, die die schlichte Existenz der Atomwaffen mit sich bringen, ein Verbot von Atomwaffen rechtfertigen. Der Vertrag verbietet unter jeglichen Umständen den Einsatz von Atomwaffen. Auch die Drohung mit Atomwaffen wird untersagt, was bedeutet, dass auch die nukleare Abschreckung unter das Verbot fällt.

Der Vertrag verbietet allen Staaten, die ihn unterzeichnen, die Entwicklung und Herstellung oder den anderweitigen Erwerb von Atomwaffen. Es folgt zudem logischerweise ein Verbot des Besitzes und der Lagerung von Atomwaffen.

Auch Hilfeleistung zu diesen Aktivitäten ist Staaten untersagt. Darunter fällt beispielsweise die nukleare Teilhabe der NATO, in deren Rahmen die US-Atomwaffen in fünf europäischen Ländern gelagert sind. Ziel der Verhandlungen – laut Mandat der Resolution der UN-Vollversammlung – war neben dem Verbot von Atomwaffen auch ein Vertragswerk, das zur Eliminierung von Atomwaffen beitragen kann. Der Vertragstext orientiert sich nun an anderen Verträgen, die Massenvernichtungswaffen ächten, wie die Konventionen zu chemischen und biologischen Waffen, sowie dem Anti-Personenminenvertrag und dem Streumunitionsvertrag. Ein Atomwaffenstaat, der plant, dem Vertrag beizutreten, muss alle Informationen über seinen Atomwaffenbestand offenlegen, seine Atomwaffen außer Betrieb nehmen und einen Plan vorlegen, wie sie zerstört werden. Für die Staaten, die momentan im Rahmen der nuklearen Teilhabe Atomwaffen lagern und Infrastruktur sowie Trägersysteme zur Verfügung stellen, gibt es explizit einen Weg zum Beitritt, in dem sie zuerst und innerhalb einer bestimmten Zeit den Abzug der Atomwaffen veranlassen. Der Vertrag muss sich zunächst im internationalen Völkerrecht etablieren und argumentativ angewendet werden. Dies wird sicherlich im Rahmen der Konferenzen zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags geschehen. Mit dem Vertragswerk haben die atomwaffenfreien Staaten jetzt ein Mittel, mehr Druck auf die Atomwaffenstaaten in Bezug auf ihre Abrüstungsverpflichtung auszuüben.

Auch die Zivilgesellschaft kann den Vertrag nutzen und fordern, dass die Atomwaffenstaaten und ihre Bündnispartner sich nicht nur auf schwache Argumente wie „Realpolitik“ stützen. Sie sind nun politisch verpflichtet, sich mit dem Atomwaffenverbot auseinanderzusetzen. Künftige Regierungen und Parlamente werden immer wieder prüfen müssen, ob sie nicht doch mit der Mehrheit der Staaten einig werden und Atomwaffen ein für alle Male abschaffen wollen.

Xanthe Hall und Birte Vogel,  Internationalen

Ärzte für die Verhütung desAtomkrieges/

Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)

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"Ein für alle Mal abschaffen", UZ vom 14. Juli 2017



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