Freispruch für Kay Strathus!

Am Mittwoch hat die Hauptverhandlung gegen den Kriegsgegner Kay Strathus vor dem Amtsgericht Düsseldorf stattgefunden. Strathus hatte im Juli des vergangenen Jahres einen Strafbefehl wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches (Billigung von Straftaten) erhalten. Vorgeworfen wurde ihm ein Kommentar auf Facebook, in dem er darauf hingewiesen hatte, dass es völkerrechtliche Argumente für das militärische Eingreifen Russlands in den Ukraine-Krieg gegeben habe. Er bezog sich dabei auf die Hilfeleistung für die Volksrepubliken des Donbass und Artikel 51 der UN-Charta, das Recht auf Selbstverteidigung. Zur Strafe sollte Strathus 3.500 Euro zahlen oder 50 Tage ins Gefängnis gehen. Strathus legte Einspruch ein.

Vor Gericht sprachen sowohl Kay Strathus als auch sein Anwalt Tim Engels von einer „bizarren Situation“: Ausgerechnet einem Kriegsgegner werde die „Billigung eines Angriffskriegs“ vorgeworfen. Auf die politische Dimension des Verfahrens wollte die Kammer jedoch nicht eingehen. Stattdessen fragte der Staatsanwalt nach, ob der Facebook-Kommentar in einer geschlossenen Gruppe und im Rahmen eines Gesprächs abgesetzt worden war. Nachdem Strathus diese längst bekannten Tatsachen bejahte, plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Es sei kein Vorsatz nachzuweisen, dass Kay Strathus den „öffentlichen Frieden“ stören wollte. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an. Strathus zeigte sich nach der Verhandlung erleichtert: „Ich bin froh, dass die Sache für mich ausgestanden ist. Aber ich weiß auch, dass die Politik der Zensur und der Einschränkung der Meinungsfreiheit unvermindert fortgesetzt wird.“

Einen ausführlichen Bericht über die Verhandlung gibt es in der kommenden Ausgabe von UZ.

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