Gegen Unrechtsakte der BRD-Justiz

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Protestnote der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.

Mit mehreren Entscheidungen hat die Justiz der BRD die
Souveränität anderer Staaten verletzt.

Wie bekannt wurde, veranlasste der Generalbundesanwalt
strafrechtliche Ermittlungen gegen 41 Mitglieder des ZK der KPC und
ehemalige Grenzsoldaten der CSSR. Vorgeworfen wird den Beschuldigten,
verantwortlich zu sein für den Tod von DDR-Bürgern an der Grenze
der CSSR nach Österreich bzw. nach der Bundesrepublik Deutschland
vor 1989.

In einer anderen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig einem Bürger Entschädigung für eine psychische Erkrankung
zuerkannt, an der er nach einem ungesetzlichen Grenzübertritt von
der DDR nach Westberlin im Jahre 1988 heute noch leide.

Die Entscheidungen des Generalbundesanwalts zur Aufnahme von
Ermittlungen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verletzen
das Recht der CSSR und der DDR, als souveräne Staaten die
Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen gewährleistet zu haben. Es ist
ausschließlich Angelegenheit jedes Staates, die Art und Weise zu
bestimmen, wie die territoriale Integrität seines Staatsgebietes
gesichert werden kann. Mit der Verletzung von Gesetzen zum Schutze
der Staatsgrenzen der CSSR und der DDR und den entsprechenden
Grenzordnungen beider Länder haben sich die Betroffenen die Folgen
ihres Handelns selbst zuzuschreiben. Die Entscheidungen der
bundesdeutschen Justiz stellen eine Einmischung in die inneren
Angelegenheiten anderer Staaten dar und verletzen damit das
Völkerrecht. Sie ordnen sich ein in die Großmachtansprüche der
Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten.

Die GRH verurteilt die rechtswidrigen Justizakte auf das Schärfste. Sie erklärt sich solidarisch mit den verfolgten Politikern und Grenzern der CSSR.

Berlin, am 6. August 2019

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