Der 13. August kommt, und die bürgerlichen Medien spielen die Ouvertüre. An diesem Tag wird sich das Bundeskabinett mit der umfassendsten und einschneidendsten „Reform“ der Geheimdienste befassen, die es seit Gründung des Verfassungsschutzes im Jahr 1950 sowie des Bundesnachrichtendiensts (BND) und des Militärischen Abschirmdienst (MAD), beide 1956 installiert, gegeben hat.
Aus dem Hauptquartier von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wurde am vergangenen Wochenende bereits der Notfall ausgerufen: „Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage hat mich dazu veranlasst, die bislang formulierte abstrakte Bedrohungslage zu einer hohen Bedrohungslage hochzustufen“, teilte er der „Welt am Sonntag“ mit. Generalmajor Wolf-Jürgen Stahl, seines Zeichens Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BSI), assistiert bei „n-tv“: Fremde Mächte verorten „Deutschland ganz oben auf der Zielliste“, schließlich „greift China Deutschlands Industrie an“. Und nicht auszudenken: Nach aktuellen Recherchen des „Handelsblatts“ treffen sich Drohnenforscher „der Technischen Universität München (TUM) mit Wissenschaftlern aus China und Russland auf der internationalen Luft- und Raumfahrtkonferenz ICASSE“. Der Verfassungsschutz sieht darin die akute Bedrohung deutscher Interessen durch „Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage“. Auch das sachsen-anhaltinische Innenministerium zeigt sich inspiriert. In einem achtseitigen Faltblatt für Industriebetriebe wird vor dem „Austausch von Visitenkarten z. B. bei Abendveranstaltungen“ mit Angehörigen chinesischer Delegationen gewarnt, denn die kleinen Kärtchen können „irgendwann auch nachrichtendienstlich missbraucht werden“.
Folgerichtig spart auch der 691-seitige Geheimdienstgesetzentwurf nicht mit Superlativen der Angst: 736 Mal geht es um „Bedrohung“ von Innen und Außen, noch öfter um „Gefahren“ (878 Mal), ausgehend meist von „fremden Mächten“ – und all das muss unter „Kontrolle“ (604 Mal) gebracht werden. Die Uhr steht kurz vor Endzeit, verkörpert durch „die hybride Bedrohungslage (…), in der sich Deutschland, Europa und die westliche Welt befindet“. Wenn es um alles geht, muss jedes Mittel erlaubt sein – darum geht es dem Gesetzentwurf.
Das bereits seit den Notstandsgesetzen schwächelnde Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten, zwischen Ausforschung nach Außen (BND) und Ausforschung nach Innen (VS), ist nach Inkrafttreten des geplanten Entwurfs Geschichte. Die Schlagworte bisheriger Geheimdienstreformen wie strategische Fernmeldeaufklärung, internationale Datenübermittlung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Staatstrojaner oder Online-Durchsuchung, klingen geradezu fade vor dem, was nun kommen soll: Wenn‘s der „Gefahrenabwehr“ dient, können die Dienste in Zukunft Daten fälschen, „Zielobjekte“ mit Fake-Daten verunsichern und sich minderjähriger „Vertrauenspersonen“ bedienen. Nach Heimtücke klingt auch die Nutzung sogenannter „Zero-Day-Exploits“, also von (der Allgemeinheit nicht bekannten) Schwachstellen in Software, für die noch keine Sicherheitsupdates existieren.
Gleichzeitig wird die ohnehin dahinsiechende parlamentarische Kontrolle der Dienste nun gänzlich ausgehebelt. Die jährliche Berichtspflicht des Bundesdatenschutzbeauftragten wird abgeschafft und mit dreister Begründung ein „gerichtsähnliches“ Kontrollgremium etabliert, das nur noch alle zwei Jahre Überblick über seine Tätigkeit geben muss. Der sogenannte „unabhängige Kontrollrat“ ist weder unabhängig noch hat er etwas mit gerichtlichen Qualitäten zu tun. Schließlich wissen Betroffene gar nicht, welche Maßnahmen gegen sie laufen, haben keine Rechtsmittel und müssen nicht angehört werden.
Reibungsverluste sind dort zu vermeiden, wo es um die Militarisierung der Gesellschaft insgesamt und die Unterordnung der deutschen Dienste unter NATO-Strukturen geht. Flüssige Daten im Sinne der Kriegsvorbereitung: „Die zunehmende Dynamik in der Gesamtverteidigung erfordert jedoch, dass Daten, die der NATO derzeit über den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung mittelbar zur Verfügung gestellt werden, direkt und ohne weitere zeitliche Verzögerung zugänglich gemacht werden“, heißt es im Entwurf. Es geht hierbei um gigantische Datenmengen. Abgesaugt werden soll der größte Datenknoten, der – glückliche Fügung für die Schlapphüte – mit einem tatsächlichen Datendurchsatz von bis zu 19 Terabit pro Sekunde in Frankfurt am Main liegt (DE-CIX Commercial Internet Exchange). Gab es zur Begrenzung des Datensammelns nicht mal eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für den BND, wonach die strategische Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung „grundsätzlich der verhältnismäßigen Ausgestaltung“ bedarf? Ja, die beachten wir, wird das Innenministerium sagen. Dafür gibt es die Regelung in Paragraf 31 des Entwurfs (Vorgaben für die strategische Aufklärung), wo es so schön heißt, die Ausforschung beschränke sich „auf nicht mehr als 15 Prozent des Datenvolumens, welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Wer hier zu schnell liest, fällt drauf rein: „Übertragen werden kann“, ist etwas anderes als „übertragen wird“. De-CIX hat eine Kapazität von 220 Terabit pro Sekunde, die bisher nur zu höchstens 19 Terabit pro Sekunde genutzt wurde. Mit „15 Prozent“ lässt sich daher alles absaugen. Problem lediglich: Die Technik fehlt dem BND noch weitgehend. Für den notwendigen Modernisierungsschub in KI-Massenanalyse und Signalaufklärung wird sich aber mit Sicherheit in den Milliardengräbern für Krieg und Aufrüstung das Notwendige finden lassen.









