Drohnen kaufen, Drohnen abschießen: Mit dem „Luftsicherheitsgesetz“ zerfließt die Trennung von Bundeswehr und Polizei

Luftkampf im Innern

Die Kampfdrohne HX-2 steht für das sichere Töten auf Distanz. Produziert wird sie in der süddeutschen Waffenschmiede Helsing, seit Sommer 2025 ist sie in vieltausendfacher Stückzahl auf den Schlachtfeldern der Ukraine im Einsatz. Nach Startbefehl durch den Bediener fliegt sie viermotorig in die Zielkoordinaten, zumeist Panzer, sucht automatisiert die schwächste Stelle und stürzt sich aufs Ziel, zumeist die Luke oder das Sichtfenster. Sie durchschlägt mit der Sprengladung bis zu 80 Zentimeter Panzerung, zerfetzt ihren Opfern die Gliedmaßen und lässt ihre Lungen bersten.

Bis zu 12.000 dieser Todesmaschinen sollen in Auftrag gegeben werden, in der letzten Februarwoche gab der Haushaltsausschuss des Bundestages die erste Tranche für Helsing frei: 267,7 Millionen Euro für 4.300 Stück. Über weitere 268,6 Millionen Euro darf sich das Rüstungs-Start-up Stark Defence freuen, 2.200 Einheiten der „Virtus“-Drohne sind geordert. Auch Rheinmetall hat den Drohnenmarkt für sich entdeckt. Hier geht es um ein Auftragsvolumen von 269 Millionen Euro. An Haushaltsmitteln zur Drohnenproduktion und zur Aufstellung der sechs bislang geplanten Drohneneinheiten (circa 1.500 Soldaten) werden bis zum Jahr 2029 4,32 Milliarden Euro flüssig gemacht.

Für den Helsing-Chef Benjamin Tallis sind die Kampfdrohnen aus seinem Haus der beste Beitrag, um „den Krieg zu gewinnen, der die Sicherheitszukunft“ prägen wird (nachzulesen in der „Welt“ vom 28. Januar). Krieg ist die Zukunft, da ist es auch an der Zeit, endlich mit den alten friedensverträumten Hemmschuhen des Grundgesetzes aufzuräumen. Das sagten sich die CDU-, SPD- und AfD-Fraktion im Bundestag und beschlossen am 26. Februar das „Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG)“.

Bisher legte Artikel 87a des Grundgesetzes (GG) die Bundeswehr auf „Verteidigung nach außen“ fest und Artikel 35 GG ließ im Inneren ihre „Amtshilfe“ nur ausnahmsweise zu, zum Beispiel bei „besonders schweren Unglücksfällen“. Die Militarisierung nach innen folgt nunmehr der Militarisierung nach außen. Die Trennung von Polizei und Armee, einst historische Lehre aus den Versäumnissen der Weimarer Republik, landet im Abfalleimer der Kriegsertüchtigung – ebenso wie das demokratische Prinzip der Zivilkontrolle.

Gegründet auf dem Märchen der „Sichtungen von illegalen unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) über kritischen Infrastrukturen in Deutschland“ und der Wahnidee, „dass die Flüge im Auftrag fremder staatlicher Stellen durchgeführt werden“ (LuftSiG-Präambel), sollen Bundespolizei und Bundeswehr im Schulterschluss fortan den Luftkampf im Inneren organisieren. Der neue Paragraf 15a LuftSiG verschafft der Bundeswehr erweiterte Befugnisse im Inneren und die Gefolgschaft der Bundespolizei, um gegen zweifelhafte Objekte am Himmel über deutschen Äckern Waffengewalt einzusetzen. Die Absenkung der Einsatzschwelle bedeutet hierbei, dass die Bundeswehr sich nicht mehr mit den Landespolizeien herumschlagen muss.

Das polizeirechtliche Prinzip, nämlich dass Gewaltanwendung verhältnismäßig sein muss, gilt nun auch nicht mehr. Die Anwendung tödlicher Gewalt mittels Schusswaffe ist in der polizeilichen Lage der Ausnahmefall, im militärischen Vorgehen aber die Regel. Das läuft unter dem Stichwort „Bürokratieabbau“ und nennt sich vornehm „Vereinfachung des Entscheidungsverfahrens gemäß Paragraf 13 Abs. 2 LuftSiG“. Das Militär kann durchentscheiden. Deutlich wird damit, dass die Rede vom „hybriden Krieg“, einem Zustand irgendwo im Nirwana zwischen Noch-Frieden und Schon-Krieg, jetzt auch die in der Verfassung tradierte Trennung von Militär und Polizei, Polizei und Geheimdiensten, Spannungsfall außen und Spannungsfall innen bis zur Unkenntlichkeit zerfließen lässt.

In der Praxis hatte die Bundesregierung die Luftkampfstrategie des neuen Gesetzes schon vor Monaten vorweggenommen und damit zusätzlich dafür Beweis erbracht, dass es auf Abstimmungen im Parlament ohnehin nicht mehr anzukommen scheint. In Berlin-Kreuzberg wurde am 17. Dezember des vergangenen Jahres das neue „Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern“ eröffnet.

Das Schlusswort gebührt Luftwaffeninspekteur Holger Neumann, der unter dem Eindruck der Operationen der US-amerikanischen und der israelischen Luftwaffe gegen den Iran im Magazin des Reservistenverbandes „loyal“ für ein neues Konzept im Luftkampf gegen den Osten plädiert: „Für Neumann ist der taktische Maßstab bei der Luftkriegsführung, in dichte Luftverteidigungszonen eines Gegners eindringen und dort massive Schläge ausführen zu können“. Das Handwerkszeug dazu liefern Helsing, Stark und Rheinmetall.

[author_box]

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Luftkampf im Innern", UZ vom 6. März 2026



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.



    Spenden für DKP
    Unsere Zeit