Betriebsratswahlen 2026: Gremien aufbauen, Betriebsräte stärken

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Alle vier Jahre werden die Betriebsräte neu gewählt. Die letzten Wahlen fanden 2022 statt. In diesem Jahr werden sie von März bis Mai stattfinden. Betriebsräte vertreten die kollektiven Inte­ressen der Beschäftigten gegenüber den Geschäftsleitungen und Konzernvorständen. Sie setzen sich für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen ein – gemeinsam mit den Belegschaften.

Die hohe Wahlbeteiligung von stabil über 70 Prozent zeigt, dass den Beschäftigten bewusst ist, wie wichtig Betriebsräte in den Betrieben sind. In kleineren und mittleren Betrieben liegt die Wahlbeteiligung sogar höher (70 bis 90 Prozent). In Betrieben mit über 1.000 Beschäftigten stimmt etwa die Hälfte der Beschäftigten bei der Betriebsratswahl ab.

Doch wie flächendeckend sind die Belegschaften noch durch diese Gremien vertreten? Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) haben nur noch 7 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat – ein Tiefpunkt. Nur etwa jeder dritte Beschäftigte in der Privatwirtschaft in Deutschland wird von einem Betriebsrat vertreten; 1996 war es noch knapp jeder zweite. „Diese Erkenntnis muss uns als Gewerkschaft und Gesellschaft tief besorgen“, sagte IG-Metall-Chefin Christiane Benner Mitte Januar. „Die Politik sollte ein sehr großes Inte­resse daran haben, Betriebsräte deutlich zu stärken.“ Benner fordert daher einen verbesserten Kündigungsschutz von Wahlinitiatoren sowie präventiv wirksame Strafverfolgung im Fall einer Behinderung von Betriebsratswahlen.

Das ist auch dringend notwendig. Das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) stellte bei einer Befragung im Rahmen einer Studie fest, dass mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten von der Geschäftsleitung behindert wird, obwohl dies einen Straftatbestand darstellt. Kandidatinnen und Kandidaten werden eingeschüchtert, mit Kündigung bedroht oder die Bestellung eines Wahlvorstands wird verhindert. Überproportional häufig kommt dies in inhabergeführten Unternehmen vor, wo Eigentümer „ihr Geschäft persönlich führen und nur eine geringe Bereitschaft zeigen, die Macht im Betrieb mit einer weiteren Instanz zu teilen“, so Martin Behrens und Heiner Dribbusch. Behrens und Dribbusch sind die Autoren der WSI-Studie. In mittelgroßen Firmen (51 bis 200 Beschäftigte) ist der Widerstand demnach am größten. Bei 43 Prozent dieser Firmen versucht das Management, Betriebsratswahlen zu verhindern.

Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten hat Anspruch auf eine Vertretung durch einen Betriebs- oder Personalrat – nur 7 Prozent arbeiten in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Beschäftigten. Tatsächlich waren im Jahr 2023 aber nur 41 Prozent der Beschäftigten durch ein Betriebsratsgremium vertreten, das sind 2 Prozent weniger als im Jahr zuvor, als die letzten Betriebsratswahlen stattfanden.

Je größer ein Betrieb ist, desto häufiger gibt es einen Betriebsrat. In Westdeutschland sind mehr Beschäftigte durch einen Betriebsrat abgesichert (42 Prozent) als in Ostdeutschland (37 Prozent). In der öffentlichen Verwaltung sind 95 Prozent der Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten, in den Branchen Bergbau, Energie, Wasserversorgung, Finanzen und Versicherungen sind es 71 Prozent. Ganz schlecht sieht es im Bau- und Gastgewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft aus: Hier sind es nur 10 Prozent.

Die Auswertung zeigt die dringende Notwendigkeit, die betriebliche Vertretung zu stärken. Insbesondere jetzt, wo das Kapital überall Arbeitsplatzvernichtung, Standortschließung und Arbeitsverdichtung durchsetzen will und versucht, betriebliche Leistungen zu kürzen, muss gut überlegt werden, wie bei den Betriebsratswahlen die Listen oder die Betriebsräte gestärkt werden können, die die Inte­ressen der Beschäftigten wirkungsvoll vertreten.

Auch in diesem Jahr werden wieder rechtsgerichtete Listen antreten, die eine wirksame Inte­ressenvertretung erschweren und schwächen. Das tun sie seit dem Jahr 2010, bisher allerdings mit mäßigem Erfolg. Seit den letzten Wahlen haben sie ihre Strukturen ausgebaut und versuchen, die Belegschaften mit ihren rechtsextremen Positionen zu spalten. Nicht immer treten Rechtsextreme offen auf. In manchen Betrieben versuchen sie, auf gemeinsamen Listen – auch auf Listen der IG Metall – zu kandidieren. Um sie zu entlarven, müssen offene Diskussionen geführt werden, bei denen ihre Positionen bekannt gemacht werden. Denn schon der Einzug einer rechten oder rechtsextremen Person in den Betriebsrat, kann die Stimmung im Gremium grundlegend verändern und eine wirksame Inte­ressenvertretung erschweren. Eine Person reicht, um das Vertrauensverhältnis untereinander zu zerstören und damit ein gemeinsames Agieren zu erschweren. Wird ein organisierter Faschist in den Betriebsrat gewählt, dann kann dies erheblich zu Akzeptanz und Normalisierung rechtsextremer Positionen im Betrieb beitragen.

Für die nachhaltige Bekämpfung der rechten „Alternativen“ und für eine wirkungsvolle Inte­ressenvertretung braucht es starke und konsequente DGB-Gewerkschaften. Sie vertreten die große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen. Eine Ideologie der Sozialpartnerschaft und des Co-Managements schwächt eine wirkungsvolle Vertretung.

Wer Betriebsräte stärken will, muss auch die gewerkschaftlichen Strukturen im Betrieb stärken. Ein Betriebsrat, der sich gegen die Angriffe des Kapitals stellt, braucht eine gut organisierte und kämpferische Belegschaft, auf die er sich stützen kann. Denn gesetzliche Regelungen zur Mitbestimmung schränken die Betriebsräte in ihrer Arbeit ein, zum Beispiel indem sie zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ mit dem Kapital verpflichtet sind. Ein Ziel der Gewerkschaften muss es daher sein, diese auf Sozialpartnerschaft ausgerichteten Beschränkungen der Betriebsratsarbeit zu beseitigen und die Demokratie im Betrieb auszuweiten.

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"Mehr davon!", UZ vom 6. Februar 2026



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