Tatjana Sambale schreibt zur Kommunalwahl in Nürnberg: „Nicht gut ist die Tatsache, dass zwei Kandidatinnen der Linken Liste, wohl als Bestrafung für ihre Kandidatur, von ihren sogenannten Arbeitgebern gekündigt wurden.“ Im Bundesland Hessen ist im Paragraph 35a (Sicherung der Mandatsausübung) in der HGO unter anderem festgehalten: „Benachteiligungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Mandat oder der Ausübung eines Mandats sind unzulässig.“ Ähnliche Bestimmungen dürfte es auch in der Gemeindeordnung Bayern geben. Ich hätte die Beschränkung auf dieses eine Problem (Kündigung wegen Kandidatur) richtig gefunden; stattdessen wurde eine Fülle weiterer Fragen angerissen und aufgefächert.
Mehr Konzentration
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"Mehr Konzentration", UZ vom 12. Juni 2026


