Betr.: Zu „Willige Helfer“, UZ vom 25. Oktober

Nach Art. 139 GG behandeln

Von Roland Winkler, Aue

Der Kommentar über die „Willigen Helfer“ hat eine Diskussion ausgelöst. Zu Recht auch der Widerspruch von H.-P. Brenner, der Esther Bejarano zitiert, die das Wesen des Faschismus nicht unbenannt lässt. Baumann bemerkt in seinem Kommentar: „Die antifaschistische Bewegung war schon einmal weiter. Aus der Analyse, dass der Faschismus eine Form bürgerlicher Herrschaft ist, leiten wir die Notwendigkeit des Widerstands ab.“ Es geht darum, den Faschismus nicht schlechthin antidemokratisch zu sehen, sondern ihn als Verbrechen zu kennzeichnen und das Verbot jedweder faschistischer Umtriebe nach Artikel 139 Grundgesetz zu behandeln. Dazu darf es kein Missverständnis oder Aufweichung geben, wie der DKP-Vorsitzende Bachmann und andere es stets zum Ausdruck brachten.

Bezeichnenderweise haben wir dieser Tage diesen Standpunkt klar und deutlich bestätigt bekommen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA. Mit diesem Staat wegen Demokratieabbau zu hadern, ihn dessen anzuklagen oder gar zu Demokratie zurück zu kommen, das zeigt nur das Unverständnis für das Wesen dieses bürgerlich-kapitalistischen Staates. Mit dem „Laissez-faire“ der Staatsorgane gegenüber Faschisten und mehr haben wir es heute tagtäglich zu tun. Ein AfD-Parlamentarier darf sich ganz legal und ungehindert im sächsischen Heidenau gegen Proteste wegen der Tilgung des Namens Ernst Thälmanns von einer Straße in übelster faschistischer Redensart äußern. Es geht schon um vielmehr als diese verlogene und heuchlerische Demokratie zu schützen.

Natürlich werden wir Bündnispartner brauchen aus „Aufstehen gegen Rassismus“ und anderen. Dabei muss uns klar sein, wo wir an die Grenzen gemeinsamen Verständnisses gelangen.

Das finden wir schnell bestätigt, wenn sich gerade SPD-Politiker in Proteste gegen die NPD einreihen oder Politiker anderer Parteien, die wesentlich Anteil daran haben, dass Nazis heute in die Parlamente ziehen und Jahrzehnte „demokratisch“ behütet waren. Wir finden eine ganz üble Bestätigung, wo „Aufstehen gegen Rassismus“ das Hauptfeindbild und die Ursache allen Faschismus‘ in der DDR suchen.

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"Nach Art. 139 GG behandeln", UZ vom 29. November 2019



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