Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen fünf Polizisten, die für den Tod von Mouhamed Dramé verantwortlich sind

Richter bleibt vage

„Ich bin stinkesauer“, sagt Thomas Feltes.

Gerade hat der Vorsitzende Richter Thomas Kelm den zweiten Sitzungstag im Strafprozess gegen fünf der Polizisten, die an dem tödlichen Polizeieinsatz gegen den 16-jährigen Geflüchteten Mouhamed Lamine Dramé am 8. August 2022 in Dortmund beteiligt waren, geschlossen. Die Verhandlung war kurz, aber turbulent.

Zu Beginn stellt Richter Kelm klar, dass Dienstgruppenleiter Thorsten H. sich nach Paragraph 357 des Strafgesetzbuches strafbar gemacht haben könnte. Diesem Paragraphen zufolge kann ein Vorgesetzter, der „seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet“ oder „eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt“, mit dem selben Strafmaß belegt werden wie der Untergebene, der die rechtswidrige Tat ausgeführt hat. Sollte die Kammer des Landgerichts Dortmund Thorsten H. tatsächlich auf Grundlage dieses Paragraphen 357 StGB verurteilen, ginge das erheblich über die ursprüngliche Anklage gegen den Dienstgruppenleiter hinaus. Die lautet auf Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung im Amt.

Das ist es nicht, was Thomas Feltes wütend macht. Der Polizeiwissenschaftler Feltes vertritt zusammen mit Rechtsanwältin Lisa Grüter die Nebenkläger, Mouhamed Dramés Familie.

Dann äußert sich Richter Kelm grundsätzlich zur Frage der Notwehr. Damit überrascht Kelm. Oberstaatsanwalt Carsten Dombert wirft ein, er halte das für verfrüht. Doch Kelm fährt fort: Für eine Notwehrhandlung sei ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“ erforderlich. Der Hauptangeklagte Fabian S. könne sich nur auf Notwehr berufen, wenn Mouhamed Dramé ihn tatsächlich mit dem Messer attackieren wollte. Von einem solchen Angriff war in der Anklageschrift, die Oberstaatsanwalt Domberg zu Beginn des Prozesses am 19. Dezember 2023 verlesen hatte, keine Rede.

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Drei der Angeklagten mit ihren Verteidigern (Foto: Valentin Zill)

Eine Erklärung von Fabian S., die dessen Verteidiger am ersten Verhandlungstag vorgelesen hatte, legt den Schluss nahe, dass S. sich auf Notwehr berufen wird. Er behauptet darin, die Situation als „bedrohlich“ empfunden zu haben.

Richter Kelm geht noch einen Schritt weiter. Wenn der tödliche Polizeieinsatz an jenem 8. August 2022 von vornherein auf unverhältnismäßige Mittel gesetzt habe und dadurch rechtswidrig war, könne Mouhamed Dramé in Notwehr gehandelt haben, als er sich auf die Polizeibeamten zu bewegte. Trifft das zu, kann der mutmaßliche Todesschütze Fabian S. nicht aus Notwehr gehandelt haben.

Die Angeklagten schweigen bis auf weiteres, lassen sie durch ihre Verteidiger ausrichten.

Woher nun die Wut von Thomas Feltes? Rechtsanwältin Grüter hatte sich bei Richter Kelm erkundigt, ob dessen Bemerkung vom ersten Verhandlungstag, die Aussagen der Angeklagten unmittelbar nach der Tat seien nicht verwertbar, eine „Anordnung“ gewesen sei. Kelm reagiert unwirsch und arrogant auf die Frage. Nein, das sei nur eine Belehrung der Angeklagten gewesen. Damit bleibt unklar, ob die frühen Aussagen der Angeklagten im Verfahren verwertet werden dürfen. Das könne nicht sein, sagt Feltes im Pressegespräch unmittelbar nach dem zweiten Verhandlungstermin. „Der Vorsitzende macht mir nicht den Eindruck, dass er genau weiß, wie er das Verfahren durchführen wird und welche Beweise er an welcher Stelle einbringen wird.“ Nicht zu wissen, wie der Prozess ablaufe, sei für alle Beteiligten unzumutbar.

Ein Beweisverwertungsverbot würde sich darauf stützen, dass die Angeklagten zunächst als Zeugen statt als Beschuldigte vernommen worden waren. Zeugen sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, Beschuldigte nicht. Grüter und Feltes sehen darin kein Problem, schließlich seien alle fünf Angeklagten Polizisten und hätten ihre Rechte auch ohne Belehrung gekannt. „Ein Beweisverwertungsverbot würde den Angeklagten die Möglichkeit geben, ihre im Eindruck der Tatnacht getätigten Aussagen mit dem Wissen der heutigen Ermittlungsergebnisse bewusst oder unbewusst anzupassen und eine vorher nie geäußerte Notwehr- oder Nothilfesituation zu behaupten“, heißt es in einer Pressemitteilung, die Grüter und Feltes vor dem zweiten Verhandlungstag verschickten.

Die Vertreter der Nebenklage sind auch darüber hinaus erbost über die Verhandlungsführung. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg stünden Polizisten in der Bundesrepublik wegen der Tötung eines Menschen vor Gericht, so Feltes. Die „burschikose Art“ des Richters lasse Respekt vermissen.

Ein Beispiel dafür: Der Vortrag des Tatbefundberichts vom 11. August 2022 der Polizei Recklinghausen, die in dem Fall ermittelt hatte. Das ist ohnehin eine monotone Angelegenheit – viele kleine Details, Ergebnisse von Vermessungen, alles in Beamtendeutsch. Richter Kelm ist schwer verständlich. Sein Mikrofon steht knapp 20 Zentimeter zu hoch. Mit einem schnellen Handgriff könnte er Abhilfe schaffen, doch die Mühe macht er sich nicht. Zu dem Bericht gehören Bilder. Die führt Kelms erst ein, als Thomas Feltes ihn fragt, wann er das denn vorhabe. Der Vorsitzende Richter reagiert ungehalten, bittet dann aber die Richterinnen und Schöffen zu sich. Das Publikum bekommt die Fotos nicht zu sehen, obwohl die Technik dafür vorhanden ist.

Überdies gebe es bessere Quellen als den Tatortbefundbericht, um den Tathergang deutlich zu machen, sagt Feltes nach der Verhandlung. Er lobt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die seien „sehr gründlich gemacht worden“. Eigentlich eine gute Basis für ein Strafverfahren, das der Wahrheitsfindung dienen soll.

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Die Besucher des Prozesses werden schikanös behandelt. (Foto: Valentin Zill)

Aktive des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed teilen die Kritik der Nebenklagevertreter an der Prozessführung des Vorsitzenden Richters. Sie begleiten den Strafprozess kritisch. Das ist nicht leicht – die Zahl der Besucherplätze im Gerichtssaal reicht nicht für alle Interessenten. Die werden zudem gründlich durchsucht, müssen ihre Personalien angeben, dürfen keine Handys mit in den Saal nehmen und müssen, wenn sie zur Toilette wollen, das Gebäude verlassen und die ganze Prozedur noch einmal über sich ergehen lassen.

Der dritte Hauptverhandlungstermin ist für Mittwoch, den 17. Januar angesetzt. Dafür sind zwei Polizisten als Zeugen geladen, die am Tag der Ermordung Mouhamed Dramés ebenfalls am Tatort eingesetzt gewesen sein sollen. Ein oder zwei Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung, in der Mouhamed untergebracht war, sollen ebenfalls als Zeugen vernommen werden. Zudem ist ein Rechtsmediziner als Sachverständiger geladen, der an der Obduktion des Leichnams Mouhameds beteiligt war.

Die deutsche Botschaft in Dakar soll zwei Brüdern des Opfers mitgeteilt haben, ihre Visa seien genehmigt worden. Lisa Grüter hofft, dass Sidy und Alassane Dramé ab dem 17. Januar an dem Strafprozess teilnehmen können. Die Flüge der beiden bezahlt der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed, der dafür Spenden gesammelt hatte.

Hier geht es zum UZ-Bericht „Kein Bedauern, keine Reue“ über den ersten Verhandlungstermin am 19. Dezember 2023. UZ hat immer wieder über den Polizeimord an Mouhamed Dramé berichtet.

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