Zu „Konfrontationskurs I & II“, UZ vom 21. Mai

Skandale als solche benennen

Daniel Polzin, Trier

Vorneweg: Es geht nicht darum, die politischen Forderungen der GDL oder ihre aggressive Rhetorik gegenüber der EVG gutzuheißen. Aber: Es ist mehr als fragwürdig, in zwei Meldungen, die sich beide auf Tarifauseinandersetzungen beziehen, in dem einen Fall (GDL) die Ablehnung des niedrigen Kapitalangebots als Konfrontationskurs der Gewerkschaft darzustellen und in der zweiten (IGM) richtigerweise das niedrige Kapitalangebot als Konfrontationskurs der Kapitalseite zu bezeichnen. Bloß weil sich das Angebot der Bahn-AG an dem Abschluss mit der EVG orientiert, heißt das nicht, dass es ein gutes Angebot ist. Es entspricht im Wesentlichen nicht nur einer Null-, sondern einer Minus-Runde, die angesichts des notwendigen massiven Ausbaus der Bahn-Infrastruktur, der staatlichen Kontrolle über die DB AG und des hohen Organisationsgrades der Beschäftigten keinesfalls gerechtfertigt ist. Wird die berechtigte Ablehnung der GDL, ein solches Angebot zu akzeptieren, als „Konfrontationskurs“ kritisiert anstatt diesen extrem sozialpartnerschaftlichen Kurs der EVG zu kritisieren, treibt man die Beschäftigten ja förmlich in die Arme der GDL. Auch dass die EVG bereit ist, das Tarifeinheitsgesetz anzuwenden und ihre Mitgliederzahlen offenzulegen (ob gegenüber einem Notar oder nicht), ist schlichtweg ein Skandal und sollte auch als solcher benannt werden. In der UZ wird zu Recht eine Überwindung der Belegschaftsspaltung bei der Bahn gefordert, ihre Berichterstattung wird diesem Anspruch hingegen nicht gerecht.

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"Skandale als solche benennen", UZ vom 4. Juni 2021



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