Zum Leserbrief „Das Grundgesetz nutzen“, UZ vom 31. Juli

Streik und Aussperrung

Uwe Nebel, Mannheim

Kommunistinnen und Kommunisten wurden nicht ins Gefängnis gesteckt, weil sie das Grundgesetz verteidigten. Sie wurden ins Gefängnis geworfen, weil sie letztlich für eine andere Gesellschaftsform jenseits von Grundgesetz und dessen Demokratieverständnisses standen und stehen sollten. Kommunisten können und sollen sehr wohl bürgerlich-demokratische Rechte verteidigen gegen eine real drohende andere, weitaus „schlimmere“ Variante der Herrschaft des Finanzkapitals. Es stimmt. das Grundgesetz macht keine Aussage zur Gesellschaftsordnung. Na und? Wäre es deshalb auch eine Verfassung für einen sozialistischen Staat? Wäre das BGB, an dem bis zur Einführung von Zivil- und Familiengesetzbuch übrigens auch Juristen in der frühen DDR ausgebildet wurden, das Gesetzbuch eines sozialistischen Staates, nur weil es einzelne „positive Inhalte“ aufzuweisen hat? Nein.

(…) Vergessen wird leider oder es war niemals bekannt, was Gesetze in jeder Gesellschaft nun einmal sind: das in Paragraphen und im Fall des Grundgesetzes Artikel gegossene Interesse der ökonomisch herrschenden Klasse. Das Grundgesetz erlaubt den Streik wie die Aussperrung, den Kampf der Arbeiter wie das Tanzen der Knüppel auf ihren Köpfen. (…)

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"Streik und Aussperrung", UZ vom 7. August 2020



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