Betr.: „Streikrecht beschnitten“, UZ vom 21. 7.

Tariffragen sind Machtfragen

Von Dieter Keller, Fellbach

Mit dem Artikel des Genossen Volker Metzroth hat die UZ schnell auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz reagiert. Ein Gesetz, das in den Gewerkschaften umstritten ist. Sachlich, differenziert und kritisch zeigt Volker die Inhalte dieses Gesetzes auf. Er benennt, welche Nachteile und Gefahren der Arbeiterbewegung und ihren Gewerkschaften durch dieses Gesetz drohen. Bei berechtigter Kritik an jenem Teil der Gewerkschaften, die gemeinsam mit der SPD und dem BDA am Zustandekommen des Tarifeinheitsgesetzes beteiligt waren, legt er ein klares Bekenntnis zur Einheitsgewerkschaft ab. Starke, an den Interessen der Arbeiterklasse orientierte und für sie kämpfende Gewerkschaften sind unentbehrlich.

Tariffragen sind Machtfragen. Das Kampffeld dafür sind die Betriebe. Dort müssen bei den unterschiedlichsten Zusammensetzungen der Belegschaften Forderungen beschlossen und gemeinsam durchgesetzt werden. Das darf nicht per Gesetz geregelt werden. Schon gar nicht durch dieses „Tarifeinheitsgesetz.“ Das Gesetz und Urteil ist ein Eingriff auf die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit und schränkt das völlig ungenügende Streikrecht weiter ein. Volker stellt zu Recht fest: „In Deutschland gibt es nur Arbeitskampfrecht, das sich auf tarifvertraglich regelbare Umstände beschränkt.“

Streik ist das Urrecht der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. In der Geschichte der Arbeiterbewegung stand zuerst der Streik. Dann wurde das Streikrecht durch richterliche Auslegungen und Verfügungen eingeschränkt. Das Tarifeinheitsgesetz geht genau in diese Richtung. Deshalb ist es abzulehnen. Wir sollten dieses Urteil aber nutzen, um aufzuklären und uns dieses Urrecht zurückzuholen. Ich stimme der Schlussfolgerung von Volker zu. „Ein wirkliches Streikrecht wird aber kein Gericht und kein Parlament beschließen, das werden sich die Arbeitenden nehmen müssen, wie in anderen Ländern früher und heute auch.“ Dazu ist die massenhafte Inanspruchnahme dieses Rechts notwendig. Das aber erfordert eine kontinuierliche Arbeit und überzeugende Aufklärung im Betrieb und in den Gewerkschaften.

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"Tariffragen sind Machtfragen", UZ vom 4. August 2017



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