Am Donnerstag vergangener Woche unterzeichnete der tschechische Präsident Petr Pavel ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, das die „Förderung der kommunistischen Ideologie“ unter Strafe stellt. Die Änderung hatte bereits Senat und Abgeordnetenhaus passiert, dort war es einstimmig angenommen worden (siehe UZ vom 13. Juni).
Das am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tretende Gesetz stellt damit den Kommunismus mit dem Nazismus gleich und ermöglicht Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren für Unterstützer „nationalsozialistische(r), kommunistische(r) oder andere(r) Bewegungen, die nachweislich auf die Unterdrückung von Menschenrechten und Freiheiten abzielen oder zu rassistischem, ethnischem, nationalem, religiösem oder klassenbezogenem Hass anstacheln“.
Die Kommunistische Partei Böhmen und Mährens (KSCM) hatte bereits im vergangenen Monat zu internationalen Protesten gegen das antikommunistische Gesetzt aufgerufen. Nun verurteilte sie die Unterzeichnung durch den tschechischen Präsidenten scharf und schätzte die Gesetzesänderung als einen weiteren gescheiterten Versuch ein, „die KSCM aus dem politischen Raum zu drängen und Kritiker des aktuellen Regimes einzuschüchtern“.