Versammlungsgesetz NRW stoppen!

Am 26. Juni findet in Düsseldorf eine NRW-weite Demonstration des Bündnisses gegen das neue Versammlungsgesetz in NRW statt. Dieser Gesetzentwurf, der bereits in erster Lesung im Landtag war, beinhaltet zahlreiche Verschärfungen, die Demonstrationen in NRW in Zukunft massiv einschränken. In der Konsequenz ist es ein Anti-Versammlungsgesetz.

Mit dem neuen Versammlungsgesetz sollen der Polizei neue Spielräume eröff net werden, um eine Versammlung „besser schützen zu können“. Unter dem Deckmantel der Präzisierung des aktuellen Bundesversammlungsgesetzes soll, wie die Landesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, ein „[…] Ausgleich von Versammlungsfreiheit und öffentlicher Sicherheit unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren in gesellschaftlicher wie technischer Hinsicht fortschreitenden Entwicklungen“ geschaffen werden.

Damit wird die Versammlungsfreiheit zu Lasten der Versammlungsleitungen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter dem Vorwand der öffentlichen Sicherheit in massiver Weise eingeschränkt werden.
Neu ist ein „Militanzverbot“, dass das bisherige Verbot von Uniformen oder uniformähnlicher Kleidung dahingehend verschärft , das Auftreten von politischen Gruppen mit “ähnlichen Kleidungsstücken” wie z.B. “Ende Gelände” in weißen Overalls auf Demonstrationen zu verbieten.

Besonders schwierig wird es zukünftig für Anmelder von Demonstrationen: sie müssen ihren Namen in der »Einladung« zur Versammlung angeben. Auch sollen Demonstrationsanmelder belangt werden können, wenn Demos anders ablaufen als in der Anmeldung mitgeteilt. Dies öffnet Provokationen jeglicher Art Tür und Tor. Ebenfalls sollen ggf. Namen und Adressen von Demo-Ordnern an die Polizei gegeben werden müssen. Die Polizei will sich dann die Möglichkeit vorbehalten, einzelne Personen abzulehnen.

Neu ist ein »Störungsverbot«, das verhindern soll, Versammlungen zu stören, zu behindern oder zu vereiteln. Dieser Paragraf zielt eindeutig vor allem auf antifaschistischen Protest ab.
Wer »androht«, eine nicht verbotene Versammlung behindern zu wollen, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Wer also einen Aufruf zur Verhinderung eines Naziaufmarsches, z.B. einen Aufruf für eine Blockade ausspricht, kann in NRW bald dafür angeklagt werden.

Dieses geplante neue Versammlungsgesetz für NRW ist ein weiterer Versuch, die Versammlungsfreiheit i.S.d. Art. 8  Grundgesetz massiv einzuschränken. Nachdem die Landesregierung mit ihrem Entwurf zur Erneuerung des Polizeigesetzes aufgrund des massiven öffentlichen Drucks gescheitert ist, wird nunmehr versucht, durch die Hintertüre des Versammlungsrechts eine neue reaktionäre Einschränkung unserer
Grundrechte vorzunehmen.

Die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) und die Kommunistische Partei der Völker Spaniens (PCPE) haben der DKP Videos gesandt, um den Kampf gegen die Einschränkungen des Versammlungsrechts zu unterstützen:

 



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