Die bundesdeutsche Justiz hat sich bei der Aufklärung des Mordes an Ernst Thälmann verhalten „wie der Jagdhund, der zur Jagd getragen werden muss“, um den unvergessenen Friedrich Karl Kaul zu zitieren, der nahezu zwanzig Jahre bis zu seinem Tod im April 1981 sich für eine Bestrafung der Mörder mit juristischen Mitteln eingesetzt hat. Dank der jahrzehntelangen Verschleppung durch die Justizbehörden wurde die Beweislage verschlechtert und die Verantwortlichen letztlich geschont. Bereits im Februar 1980 haben wir in einer öffentlichen Anhörung in der Berliner Humboldt-Universität diesen Skandal angeprangert. (…
Betr.:
„Freispruch für Thälmanns Mörder“, UZ vom 16. August
Zum Jagen getragen
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