Hartes Urteil im Schauprozess gegen Daniela Klette

Staatliche Rachsucht

Das Landgericht Verden hat am Mittwoch sein Urteil in dem politischen Schauprozess gegen Daniela Klette gesprochen: 13 Jahre Haft – obwohl es dem Gericht nicht gelang, die Vorwürfe gegen die 67-jährige zu beweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft gefordert.

Trotz fehlender Beweise für Klettes Beteiligung bestraft sie das Gericht für sechs Überfälle, die sie zwischen 1999 und 2016 gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben soll, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Laut Staatsanwaltschaft wurden bei den Aktionen gegen Geldtransporter und Kassenbüros großer Supermärkte 2,4 Millionen Euro erbeutet. Verletzt wurde bei den Überfällen niemand. Zum Vergleich: Für das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 28,5 Millionen Euro verurteilte das Landgericht München Uli Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft, von denen er zehn Monate in einer JVA absaß, elf weitere Monate als Freigänger.

Die Anwälte von Daniela Klette wiesen während des Prozesses darauf hin, dass tatsächlich unklar ist, wer für die Überfälle verantwortlich ist. Für Klettes Beteiligung gebe es keine Beweise. Lediglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz liege nahe. In Klettes Wohnung in Berlin waren Waffen gefunden worden. Dass die Waffen erst nach ihrer Verhaftung dort platziert worden sein könnten, sei nicht auszuschließen. Klettes Anwälte kündigten an, beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Das Urteil stütze sich „auf Indizien, Mutmaßungen und politische Zuschreibungen“, erklärte die Rote Hilfe. „Das heutige Urteil gegen Daniela Klette ist ein weiteres Paradebeispiel der politischen Justiz, die hier eine Generalabrechnung mit militantem linkem Engagement und mit kämpferischen politischen Bewegungen des vergangenen Jahrhunderts vollzieht“, ordnete Hartmut Brückner das Urteil ein. Brückner ist Mitglied des Bundesvorstands der Roten Hilfe. „Obwohl die Rote Armee Fraktion sich vor fast drei Jahrzehnten aufgelöst hat und die in diesem Prozess verhandelten Vorwürfe ebenfalls Jahrzehnte zurückliegen, verfolgt der Staat unbarmherzig und rachsüchtig alle, die mit der damaligen Bewegung in Verbindung gebracht werden.“ An Daniela Klette sei unverhohlen ein Exempel statuiert worden.

Klette, Garweg und Staub sollen einst Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) gewesen sein. Sie sollen 1990 abgetaucht sein. Eine im Februar 2024 losgetretene Großfahndung nach den dreien führte letztlich zu Klettes Festnahme. Garweg und Staub konnten ihren staatlichen Häschern bislang entkommen.

Der Prozess war von Anfang an als politisches Spektakel inszeniert worden, das die Angeklagte dämonisieren und Sympathisanten einschüchtern sollte. Klette wurde in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Eine zwangsweise umgehängte Spezialweste hinderte sie weitgehend daran, sich zu bewegen. Sie wurde in rollendem Kriegsgerät auf weiträumig abgesperrten Straßen zum Landgericht Verden transportiert. Die Untersuchungshaft war schikanös. Anfangs saß Klette gar in Isolationshaft – die ist international als Folter geächtet. Die „Antiterror“- und Hochsicherheitsmethoden während des Prozesses standen in krassem Gegensatz zu Klettes freundlichem Auftreten. Mit harter Repression ging die Staatsmacht auch gegen Unterstützer Klettes vor. Dennoch zeigten mehr als 100 Menschen vor der Urteilsverkündung vor dem provisorischen Gerichtssaal ihre Solidarität mit Daniela Klette. Sie forderten Freiheit für alle politischen Gefangenen.

Die Bundesanwaltschaft setzt ihren Rachefeldzug gegen Klette fort. Sie wirft ihr vor, an einem Anschlag auf die US-Botschaft in Bonn, einem versuchten Anschlag auf ein Rechenzentrum der Deutschen Bank und an der Sprengung der im Bau befindlichen JVA Weiterstadt beteiligt gewesen zu sein, und strengt einen weiteren Prozess gegen sie an. Bei keiner dieser Aktionen gab es Verletzte oder Tote. Sie alle liegen mehr als 30 Jahre zurück.

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