Asylrechtsverschärfung

Deutliche Kritik hat der Paritätische Wohlfahrtsverband an dem „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. „Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf ist verfassungsrechtlich fragwürdig und missachtet insbesondere die Rechte von Familien, Kindern, Traumatisierten und sonstigen besonders schutzbedürftigen Personen“, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Künftig soll den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, den Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen von 6 auf bis zu 24 Monate zu verlängern. In dieser Zeit dürften Asylbewerber nicht arbeiten und ihren Kindern würde in vielen Bundesländern der Zugang zur Schule verwehrt. „Diese Regelung birgt die Gefahr, eine große Anzahl von Kindern ins soziale und gesellschaftliche Abseits zu drängen“, so Schneider. Eine kindgerechte Unterbringung sei in den Erstaufnahmeeinrichtungen nicht möglich. Die Regelung bedeute einen erheblichen Einschnitt in das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und eine kindgerechte Entwicklung.

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"Asylrechtsverschärfung", UZ vom 26. Mai 2017



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